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Preisdämpfung als Ziel: Niedersachsen gibt Entwurf zum Agrarstrukturgesetz frei

Nachdem andere Bundesländer gescheitert sind, hat nun die Niedersächsische Landesregierung einen Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz zur Regulierung des Bodenmarktes vorgelegt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Niedersächsische Landesregierung hat gestern den Entwurf des Agrarstrukturgesetzes (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Ziel ist die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe sowie die Verbesserung der Agrarstruktur.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte betonte, dass ein funktionierender Bodenmarkt für die Sicherung und Entwicklung von Familienbetrieben sowie für eine nachhaltige Landbewirtschaftung und eine vielfältige Agrarstruktur von erheblicher Bedeutung sei. Gerade die Übernahme und die Gründung von Betrieben – insbesondere der Flächenzugang durch Junglandwirte und Existenzgründer – solle erleichtert werden. Dazu sieht der Gesetzentwurf vier wesentliche Eckpunkte vor:

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1. Preisdämpfung von Kauf- und Pachtpreisen

Die Preismissbrauchsregelung zur Vermeidung von Bodenspekulation und zur Dämpfung von Kauf- und Pachtpreisen soll gestärkt werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Regelung vor, die preisdämpfend wirken und gleichzeitig betriebliche Aspekte ausreichend berücksichtigt. So wird eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden ab einem Kaufpreis von 50 % über dem Verkehrswert (bzw. Pachtzins von 50 % über der durchschnittlichen Pacht) vorgeschlagen.

2. Breite Eigentumsstreuung aufrechterhalten

Neu hinzukommen soll eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei agrarstrukturell nachteiligen Flächenanhäufungen, um eine breite Eigentumsstreuung zu erhalten und Flächenkonzentrationen zu vermeiden.

3. Versagungsmöglichkeit bei fehlender räumlicher Nähe

Künftig soll es auch eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei fehlendem Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden oder pachtenden Betrieb geben. Dies soll z.B. dann greifen können, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt.

4. Genehmigungspflicht bei Share Deals

Es soll eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für Share Deals (Anteilskäufe) an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz geben. Bisher unterliegen der Genehmigungspflicht nur Vorgänge, bei denen ein direkter Eigentümerwechsel an der Fläche stattfindet. Bei Share Deals bleibt die Gesellschaft jedoch unverändert Eigentümer der Fläche, es kommt zu Anteilsveränderungen innerhalb der Gesellschaft (z. B. durch Anteilserwerb, Verschmelzung, Spaltung, Anwachsung). Auch diese Anteilsveränderungen sollen künftig der Überprüfung durch die Behörde unterliegen.

Agrarstrukturgesetz soll drei Bundesgesetze ersetzen

Das Gesetz soll die folgenden drei Bundesgesetze ersetzen: das Grundstückverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Außerdem werden Inhalte aus dem niedersächsischen Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft integriert.

CDU unterstützt Einschränkung außerlandwirtschaftlicher Investoren

Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Marco Mohrmann kommentierte die Eckpunkte des Gesetzesentwurf wie folgt:

„Die CDU unterstützt die Bestrebungen, außerlandwirtschaftlichen Investoren den Zugriff auf Land und Forst weiter zu erschweren, dabei darf aber der grundgesetzliche Schutz des Eigentumsrechts nicht ausgehöhlt werden. Und wir stellen uns gegen alle Versuche, einzelbetrieblich notwendige Entwicklungsschritte, die für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe notwendig sind, unmöglich zu machen. Landwirtschaftlicher Strukturwandel zur Anpassung an Veränderungen der Märkte, zur Nutzung des technischen Fortschritts und als Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen, wie z.B. veränderte Ansprüche an die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit der in der Landwirtschaft tätigen Menschen, muss möglich bleiben.“

SPD: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“

Die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Karin Logemann erwartet durch die Verbandsbeteiligung weitere Vorschläge für das geplante Agrarstrukturgesetz. „Das Gesetz muss wirksam und gut werden. Deswegen ist eine ergebnisoffene Befassung sehr wichtig. Wir brauchen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Darum muss bei dem Gesetz Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen, damit wir das Ziel von Ackerland in bäuerlicher Hand erreichen. Der Entwurf soll als Grundlage für eine ausführliche Diskussion mit den Verbänden und der Landwirtschaft dienen“, sagte die Abgeordnete.

„Die Preise für landwirtschaftliche Flächen steigen seit Jahren. Spekulative Geschäfte führen dazu, dass sich Landwirte Kauf und Pacht vielerorts nicht mehr leisten können. Hier muss gegengesteuert werden“, betonte Logemann. „Die Landwirtschaft braucht Zugang zu eigenen Flächen. Diesen Zugang wollen wir in Niedersachsen gewährleisten“, so die SPD-Abgeordnete.

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