Die Neuregelung der Altgrasstreifen (Ökoregelung 1d) im Agrarantrag macht es im Jahr 2025 möglich: Einen Hektar Altgrasstreifen können jetzt alle Betriebe mit Grünland anlegen, auch solche, die weniger als 10 ha Fläche haben. Für diesen ersten Hektar bekommen Sie 900 €. Darauf weist das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hin.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt u.a. folgende Praxishinweise:
Altgrasflächen dürfen max. 20 % der jeweilige Fläche umfassen, eine Größe von 0,3 ha ist aber immer erlaubt.
Sie dürfen Altgrasflächen das ganze Jahr über nicht mulchen.
Ein Betrieb muss min. 1% der förderfähigen Grünlandfläche für Altgrasstreifen bereitstellen und erhält Prämie für max. 6% der förderfähigen Grünlandfläche.
Landschaftselemente zählen nicht zu den Altgrasstreifen.
Ein Altgrasstreifen oder eine Altgrasfläche muss mindestens 0,1 Hektar groß sein.
Altgrasstreifen oder Altgrasflächen dürfen sich höchstens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf derselben Stelle befinden.
Eine Beweidung oder eine Schnittnutzung vor dem 1. September ist nicht zulässig.
Das Mulchen ist auf diesen Fläche ganzjährig verboten.
Erfragen Sie unbedingt, wie die Einzeichnung im Agrarantrag in Ihrem Bundesland erfolgen muss. Angaben ohne Gewähr.