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Ökoregelung 1d: Für den ersten Hektar Altgrasstreifen gibt es 900 €/ha

Wer 1 ha Altgrasstreifen anlegt, kann dafür 900 €/ha erhalten. Prüfen Sie aber, ob die Bedingungen passen. So ist Mulchen auf diesen Flächen z.B. nicht erlaubt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Neuregelung der Altgrasstreifen (Ökoregelung 1d) im Agrarantrag macht es im Jahr 2025 möglich: Einen Hektar Altgrasstreifen können jetzt alle Betriebe mit Grünland anlegen, auch solche, die weniger als 10 ha Fläche haben. Für diesen ersten Hektar bekommen Sie 900 €. Darauf weist das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hin.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt u.a. folgende Praxishinweise:

  • Altgrasflächen dürfen max. 20 % der jeweilige Fläche umfassen, eine Größe von 0,3 ha ist aber immer erlaubt.

  • Sie dürfen Altgrasflächen das ganze Jahr über nicht mulchen.

  • Ein Betrieb muss min. 1% der förderfähigen Grünlandfläche für Altgrasstreifen bereitstellen und erhält Prämie für max. 6% der förderfähigen Grünlandfläche.

  • Landschaftselemente zählen nicht zu den Altgrasstreifen.

  • Ein Altgrasstreifen oder eine Altgrasfläche muss mindestens 0,1 Hektar groß sein.

  • Altgrasstreifen oder Altgrasflächen dürfen sich höchstens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf derselben Stelle befinden.

  • Eine Beweidung oder eine Schnittnutzung vor dem 1. September ist nicht zulässig.

  • Das Mulchen ist auf diesen Fläche ganzjährig verboten.

Erfragen Sie unbedingt, wie die Einzeichnung im Agrarantrag in Ihrem Bundesland erfolgen muss. Angaben ohne Gewähr.

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