Seit Mitte März können Landwirtinnen und Landwirte ihre diesjährigen GAP-Agraranträge stellen. Die je nach Bundesland zuständigen Stellen für den Agrarantrag schalten nach und nach die aktuelle Version ihrer Antragsprogramme für den Antrag 2025 frei.
In Baden-Württemberg ist das Antragsprogramm FIONA bereits seit dem 10. März 2025 freigeschaltet.
Niedersachsen startete das ANDI-Programm für 2025 am 13. März.
In Nordrhein-Westfalen ist ab 15. März das ELAN-Programm produktiv geschaltet.
Hessen gibt die Antragssoftware ab dem 17. März 2025 frei.
In Schleswig-Holstein erfolgt die Freigabe des Programms Profil Inet für den Sammelantrag 2025 ab dem 24. März 2025.
In Bayern beginnt am 24. März die Mehrfachantragstellung 2025.
Den Agrarantrag müssen Landwirte wie gewohnt bis zum 15. Mai abgeben. Bis Ende September können dann noch Änderungen erfolgen, zum Beispiel, wenn das Flächenmonitoring Abweichungen erkannt hat. Die Auszahlung der Agrarzahlungen erfolgt dann Ende Dezember, meist zwischen Weihnachten und Silvester.
Das ändert sich im Agrarantrag 2025
Neu sind 2025 die Anforderungen der sozialen Konditionalität, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind. Vereinfachungen gibt es 2025 bei den verpflichtenden GLÖZ-Standards. Die wichtigste ist, dass ab 2025 die verpflichtende Stilllegung aus GLÖZ 8 abgeschafft ist. Dafür sind die Prämien und Regelungen für die freiwillige Anlage von Brachen auf Acker oder Grünland über die Öko-Regelungen attraktiver. Änderungen gibt es zudem bei der Mindesttätigkeit, die nur noch jedes zweite Jahr nachzuweisen ist.
Einen Überblick zu den Änderungen für 2025 gibt es hier:
Bei diesen Antragsportalen können Sie in Ihrem Bundesland mit dem Agrarantrag loslegen:
Baden-Württemberg (BW): Gemeinsamer Antrag mit FIONA
In Baden-Württemberg erfolgt die Antragstellung des Gemeinsamen Antrags über FIONA. Die Abkürzung steht für Flächeninformation und Online-Antrag. Das Programm ist seit dem 10. März 2025 freigeschaltet. Informationen zum Antragsverfahren hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg online zusammengestellt.
Bayern: Mehrfachantrag 2025 mit iBALIS stellen
In Bayern läuft der Mehrfachantrag über das Integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS). Die Mehrfachantragstellung 2025 beginnt am 24. März. Antragsdaten können eingegeben und abgeschickt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen bereits abgeschickten Antrag aufgrund von Korrekturen zurückzuziehen und erneut abzusenden. Merkblätter, eine Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises sowie alle wichtigen Formulare gibt es beim Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Brandenburg (BB): Umstellung des Anmeldeprozesses im Antragsjahr 2025
In Brandenburg steht im Antragsjahr 2025 ausschließlich die Zwei-Faktor-Authentifizierung („authega“) für die Anmeldung zum Agrarförderantrag zur Verfügung. Die abschließende Registrierung bei authega erfordert den Erhalt eines Briefs per Post. Dafür müssen die Betriebe laut dem Brandenburger Landwirtschaftsministerium eine postalische Zustellungsdauer von bis zu 10 Tagen einkalkulieren. Das Ministerium stellt dafür Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Die Freischaltung für den Agrarförderantrag in Brandenburg beginnt nach dem 27. März 2025. Die Besonderheiten für den Agrarförderantrag 2025 hat das Land in einer Broschüre zusammengefasst.
Hessen: Gemeinsamen Antrag 2024 im Agrarportal Hessen
In Hessen erfolgt die Umsetzung von Direktzahlungen, Ausgleichzulagen für benachteiligte Gebiete, die HALM-Förderung und die Weinbauförderung im Agrarportal der WIBank Hessen. Beginn der Antragsphase des Gemeinsamen Antrags 2025 ist der 17. März. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen hat Informationen zur Antragstellung und einen GAP-Prämienrechner zusammengestellt.
Mecklenburg-Vorpommern (MV): Agrarantrag-Hilfe in den Landkreisen
Mecklenburg-Vorpommern hält für den Agrar-Antrag 2025 folgende Informationen bereit. Bei fachlichen und technischen Fragen rund um die flächen- und tierbezogenen Anträge (Direktzahlungen, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und ökologischer/biologischer Anbau) sind dort die Ämter für Landwirtschaft in den Landkreisen zuständig.
Niedersachsen: Agrarantrag 2025 läuft über ANDI
Die Webanwendung für den Agrarantrag in Niedersachsen, Bremen und Hamburg heißt ANDI. Die Abkürzung steht für Agrarförderung Niedersachsen Digital. Die GAP-Antragsphase ist dort am 13. März 2025 gestartet. Was sich bei der GAP 2025 ändert, hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen kompakt zusammengefasst. Weitere Informationen zu den Neuigkeiten bei ANDI 2025 gibt es beim Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung.
Nordrhein-Westfalen (NRW): Agrarantrag mit ELAN
Landwirte in Nordrhein-Westfalen (NRW) können für Agrarförderanträge die "Elektronische Antragstellung für Landwirte" - kurz ELAN - nutzen. Die Antragsbearbeitung im ELAN-NRW WebClient ist seit dem 15. März 2025 möglich. Informationen zum Antragsverfahren hat die Landwirtschaftskammer NRW zusammengetragen.
Rheinland-Pfalz (RLP): Gemeinsamer Antrag mit LEA
In Rheinland-Pfalz heißt das Portal mit dem Zugang zum Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag LEA. Informationen zu den Antragsunterlagen für die Agrarförderung in Rheinland-Pfalz gibt es bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Saarland: Agrarantrag mit AsDigital
Im Saarland nutzen die Landwirte für den Agrarantrag die Software AsDigital. Informationen zum Antragsverfahren hat das Landwirtschaftsministerium zusammengestellt, das Antragsprogramm kann unter Download Antragsstellersoftware heruntergeladen und gestartet werden. Die Anträge auf Agrarförderung 2025 sind dort bisher noch nicht erreichbar.
Sachsen: Sammelantrag 2025 mit DIANAweb
In Sachsen erfolgt die Bearbeitung und Einreichung des Antrags auf Direktzahlungen und flächenbezogener Agrarförderung webbasiert mit der Anwendung DIANAweb. Das Verfahren für den Sammelantrag 2025 ist noch nicht freigeschaltet.
Sachsen-Anhalt: Antrag über ELAISA
In Sachsen-Anhalt läuft der Agrarantrag unter den Namen Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA). Für die Agrarförderung 2025 steht das Antragsprogramm mit Ihren Vorjahresdaten zur Verfügung, das Einreichen des Agrarantrages ist aber noch nicht freigeschaltet.
Schleswig-Holstein (SH): Antragsstellung über ELSA
In Schleswig-Holstein erfolgt die Antragsstellung über ELSA, was für Elektronischer Sammelantrag steht. Die Freigabe des Programms Profil Inet für den Sammelantrag 2025 erfolgt ab dem 24. März 2025.
Thüringen: Agraranträge über PORTIA
In Thüringen läuft die Beantragung über die Online-Plattform PORTIA. Die Sammelantragstellung 2025 ist dort noch nicht gestartet. Informationen zur Antragstellung hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hier zusammengetragen.
Ihre Meinung ist gefragt!
Wie kommen Sie 2025 mit dem Agrarantrag klar? Was läuft besser als 2024? Wo liegen Ihre Hauptprobleme mit dem Antrag und den Vorgaben für die Agrarzahlungen 2025?
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