Am Anfang lief alles gut. Die Landwirte Jans K. und Peter W. hatten gemeinsam vor fünf Jahren eine GbR gegründet und teilen sich seitdem mehrere Maschinen. Bisher gab es nie Streitigkeiten zwischen den Landwirten und sie zogen an einem Strang. Seit etwa einem halben Jahr knistert es jedoch gewaltig zwischen den beiden. Zunächst häuften sich kleine Auseinandersetzungen. Mittlerweile sind die Fronten verhärtet. Peter W. wirft seinem Kollegen vor, die gemeinsamen Maschinen nicht vernünftig zu warten und zu pflegen. Jans K. wundert sich, seit wann sein Kollege in seinen Augen so „kleinkariert“ ist. Er vermutet, dass der Junior von Peter W. seinen Vater stark beeinflusst, seitdem dieser in den Betrieb eingestiegen ist. Jans K. ist kurz davor die Gesellschaft aufzulösen, da er die angespannte Beziehung zu seinem Kooperationspartner nicht mehr aushält.
Ein konstruierter Beispielfall, der so oder so ähnlich in der Praxis häufiger vorkommt. Immer öfter gibt es in Gesellschaften Probleme bei der Nachfolgeregelung oder auch wenn es um Rechte und Pflichten einzelner Gesellschafter und deren Zielvorstellungen geht. Im schlimmsten Fall zerbricht dann eine Gesellschaft oder einer der Gesellschafter zieht die Reißleine und tritt aus. Soweit muss es aber nicht kommen. Sie können stattdessen einiges unternehmen, um frühzeitig die Wogen zu glätten.
Ein guter Vertrag hilft
Überlegen Sie sich möglichst schon vor der Gründung der Gesellschaft, was Ihnen und Ihrem Kooperationspartner wichtig ist und klären Sie die betrieblichen und persönlichen Ziele, die Sie mit der Gesellschaft erreichen wollen. Berücksichtigen Sie alle Eventualitäten, auch wenn man sich nicht gerne mit einigen auseinandersetzen möchte, z. B. was passiert, wenn Sie sich bei einer Investitionsentscheidung uneinig sind. So haben Sie für mögliche spätere Konflikte Lösungsmuster.
„Mündliche Abmachungen reichen nicht aus. Schließen Sie unbedingt einen umfassenden Gesellschaftsvertrag ab und lassen Sie diesen von allen Beteiligten unterzeichnen. Der richtige Vertrag ist das A und O“, so Dr. Ulrich Klischat, Leiter Kooperationsberatung landwirtschaftlicher Unternehmen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Greifen Sie nicht auf einen einfachen Mustervertrag zurück. Passen Sie einen Gesellschaftervertrag immer individuell an die einzelnen Kooperationspartner an. Tipp: Sie können auch einen „laufenden“ Vertrag jederzeit ergänzen, wenn alle Gesellschafter damit einverstanden sind. Prüfen Sie daher bestehende Verträge in regelmäßigen Abständen und schauen, ob der Vertrag noch zu Ihrer Situation passt. Dazu gehört auch, Gesellschafterversammlungen zu protokollieren und durch alle Gesellschafter abzuzeichnen.
Zusammenarbeit regeln
Notieren Sie klare Spielregeln für die Zusammenarbeit. Nehmen Sie zum Beispiel im Vertrag auf, welche Beteiligung und Verpflichtungen welcher Gesellschafter hat. Sie sollten sich mit Ihrem Partner darüber einig sein, wer welche Arbeitsverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft und den anderen Gesellschaftern hat. Hilfreich ist, wenn das gesamte Unternehmen in Verantwortungsbereiche untergliedert ist, die jeweils ein Gesellschafter verantwortet.
Einigen Sie sich auch darauf, wie Sie Entscheidungen treffen. Nehmen Sie dazu im Vertrag Regeln zur Beschlussfassung der Gesellschafter auf. Klären Sie auch, bis zu welchem Umfang bei Investitionen, Großreparaturen etc. ein Gesellschafter alleine entscheiden darf und wann alle Gesellschafter daran zu beteiligen sind. Legen Sie auch die Stimmrechte der einzelnen Gesellschafter vorher fest. Einstimmigkeit heißt, dass ein „kleiner“ Gesellschafter Entscheidungsprozesse blockieren kann. Spielen Sie verschiedene Möglichkeiten durch und gestalten Sie Mehrheiten durch Stimmanteile der Gesellschafter. Bei bis zu drei Gesellschaftern lassen sich einstimmige Entscheidungen meist gut aushandeln. Darüber hinaus, oder wenn Gesellschafter in die Arbeitsprozesse nicht eingebunden sind, sollten Entscheidungen auch als Mehrheitsentscheidungen möglich sein.
Auch ans Ende denken
Nehmen Sie auch unbedingt im Vertrag auf, wann und unter welchen Bedingungen ein Gesellschafter die Gesellschaft verlassen kann. Wie soll die Abfindung bzw. Auflösung der Gesellschaft konkret erfolgen? Denn wenn es tatsächlich zum Streit kommt, ist der Austritt aus der Gesellschaft oder die Auflösung eindeutig geregelt. Wenden Sie sich zur Vertragsgestaltung in jedem Fall an einen Berater oder Rechtsanwalt. Berücksichtigen Sie auch die steuerlichen Konsequenzen, die sich durch den Zusammenschluss ergeben und setzen sich unbedingt auch mit Ihrem Steuerberater zusammen.
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