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topplus Solarboom hält an

Ausschreibung: Immer noch riesiges Interesse an neuen Solarparks

Die Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 1. Dezember 2024 war um mehr als das Zweifache überzeichnet. Besonders groß bleibt das Interesse in Bayern.

Lesezeit: 2 Minuten

Auch bei der Ausschreibung vom 1. Dezember 2024 hat die eingegangene Gebotsmenge bei der Freiflächenausschreibung das Ausschreibungsvolumen erneut sehr deutlich überstiegen. Der anhaltend hohe Wettbewerb sorgt laut Bundesnetzagentur (BNetzA) für eine weitere Reduktion der Zuschlagswerte. „Der Förderbedarf von neuen Freiflächenanlagen sinkt damit noch weiter“, sagt Klaus Müller, Präsident der BNetzA.

Das fünfte Mal über 4 GW

Die Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 1. Dezember 2024 ist um mehr als das Zweifache überzeichnet. Die ausgeschriebene Menge betrug in dieser Runde 2.148 Megawatt (MW). Von den 524 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 4.708 MW konnten 242 Gebote mit einem Umfang von 2.150 MW einen Zuschlag erhalten. Es wurden 45 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 3,88 ct/kWh und 4,95 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 4,76 ct/kWh und damit um ca. 6 % unter dem Wert der Vorrunde (5,05 ct/kWh). Letztmalig wurden in der Gebotsrunde im Februar 2019 solch niedrige Zuschlagswerte erzielt.

Das Gros wieder in Bayern

Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Gebotsrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (916 MW, 120 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (213 MW, 21 Zuschläge), Niedersachsen (192 MW, 18 Zuschläge), Baden-Württemberg (176 MW, 20 Zuschläge) und Brandenburg (170 MW, 13 Zuschläge).

Die durch das Solarpaket I beschlossenen Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung von Freiflächenanlagen auf 50 MW sowie zur Privilegierung von sogenannten besonderen Solaranlagen konnten in dieser Gebotsrunde erneut nicht angewendet werden, da diese weiterhin unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen. Erstmals in einer Ausschreibung fanden die Vorgaben zur Erfüllung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien Anwendung, die ebenfalls durch das Solarpaket I eingeführt wurden. Diese Kriterien sollen laut BNetzA die Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft weiter fördern.

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