„Seit fast einem Jahr warten wir darauf, dass die EU das Solarpaket I behilferechtlich genehmigt. Jetzt gibt es schon wieder neue Gesetze – eine völlig abstruse Situation!“, schimpft Jochen Schulze Pröbsting, Inhaber der SP Solar GmbH aus Gescher (Nordrhein-Westfalen). Wie viele Kunden von ihm warten wie auch tausende andere Landwirte auf die Zustimmung. Besonders ärgerlich sei, dass die Verzögerung möglicherweise auf Formfehler des Bundeswirtschaftsministeriums zurück geht.
Von neuen Gesetzen überholt?
Jetzt kommt eine neue Schwierigkeit hinzu: Am 31. Januar hat der Bundestag eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung u.a. Einspeisespitzen von Solarstromanlagen glätten. „Das neue Gesetz kollidiert mit dem § 48 EEG, der im Zuge des Solarpakets beschlossen wurde“, sagt Schulze Pröbsting.
Der § 48 Abs. 2 Nr. 3 EEG hatte den Betreibern von Anlagen zwischen 40 und 750 kWp/1000kWp eine höhere Einspeisevergütungen von 1,5 ct/kWh versprochen. Jetzt könnte passieren, dass das Gesetz zur Solarspitzenglättung diesen Mehrerlös wieder kassiert. „Das wäre ein massiver Vertrauensbruch – zumal das Bundeswirtschaftsministerium uns Ende Juni 2024 zugesichert hatte, dass von einer zeitnahen Genehmigung auszugehen ist“, sagt er.
Schulze Pröbsting hat daher an verschiedene Politiker auf Bundes- und EU-Ebene geschrieben. „Wir empfehlen nun, die PV-Anlagen in Betrieb zu nehmen mit Verweis auf die beschlossene Vergütungserhöhung und ein beschlossenes Gesetz aus dem Solarpaket. Ich bin gespannt, wie geschriebene Gesetze eingehalten werden“, erklärt er.
Notfalls wolle er das Recht, das den Betreibern aus dem Gesetz zugesprochen wird, per Sammelklage rechtswirksam einklagen. Sein Fazit: „In meiner ganzen beruflichen Laufbahn habe ich so etwas noch nicht erlebt.“