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topplus Fragen zur Agri-PV

Baurecht, EEG und Speicher: Aktuelle Fragen rund um Agri-PV

Auf einem Webinar des Netzwerks „LandSchafftEnergie“ gingen Experten auf Fragen von Landwirten ein, die sich für die Agri-Photovoltaik interessieren. Wir haben die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Lesezeit: 6 Minuten

Welcher Anlagentyp bei der Agri-Photovoltaik ist der richtige für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb? Wie kann die Anlage ins Stromnetz einspeisen? Welche baurechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden?

Fragen wie diese beschäftigen aktuell viele Landwirte beim Thema Agri-Photovoltaik. Bei einer Online-Fragestunde zu Agri- und Freiflächen-Photovoltaik in der Landwirtschaft gingen zwei Experten vom Team LandSchafftEnergie am Technologie- und Förderzentrum (TFZ) auf die Fragen der Teilnehmer ein:

  • Gawan Heintze, Experte für Energiepflanzen, Agri-PV und Floating-PV

  • Daniel Eisel, Experte für Energiemanagement, Effizienz, Agri-PV und Floating-PV

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten hier zusammengefasst.

Genehmigung der EU-Kommission

Das Solarpaket steht noch unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt der EU-Kommission: Wann wird mit einer Entscheidung der EU gerechnet?

Wir wissen nichts konkretes. Im Dezember soll die Ausschreibung zum Untersegment Agri-PV stattfinden. Daher wäre es sehr wünschenswert, dass bald möglichst eine Entscheidung fällt. Ansonsten steht diese Ausschreibungsrunde auf der Kippe.

Kann sich an den 9,5 ct/kWh bis Ende 2025 noch etwas ändern, z.B. mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des EEG?

Die Vergütung ist im Solarpaket I beschlossen. Sowohl Anlagen über 1 MW, deren Vergütung im Ausschreibungsverfahren ermittelt wird, als auch Anlagen unter 1 MW sind von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU abhängig. Das besagt der § 101 im EEG. Solange die Genehmigung noch aussteht, gelten die Regelungen, die vor Verabschiedung des Solarpakets gegolten haben. Das bedeutet: Ohne Zustimmung der EU gibt es keine erhöhte Vergütung für Agri-PV-Anlagen. Sie werden vergütet wie eine klassische Freiflächenanlage. Für die Anlagen über 1 MW gibt es den „Technologiebonus“ im „alten“ EEG (also vor Einführung des Solarpakets) von aktuell 1 ct/kWh. Die beihilferechtliche Genehmigung wird schon lange erwartet. Wann sie kommt, ist dennoch aktuell offen.

Gutachten bezüglich Vornorm

Gibt es mittlerweile weitere Zertifizierer außer ABCert?

Ein Gutachten ist notwendig, damit der Anlagenbetreiber gegenüber den Behörden bzw. dem Netzbetreiber nachweisen kann, dass es sich um eine Agri-PV-Anlage gemäß der DIN SPEC 91434 handelt. Es gibt auch Umweltgutachter, die so etwas übernehmen. Am freien Markt gelistet ist es bislang nur ABCert. Vorstellbar ist, dass sich auch Maschinenringe und andere Organisationen diese Dienstleistung erbringen. Weil es nur eine Vornorm ist, ist keine Akkreditierung nötig. Aktuell bildet sich ein DIN-Gremium um die SPEC in eine „echte“ Norm zu überführen. Dieser Prozess wird aber noch eine gewisse Zeit dauern.

Speicher gegen negative Strompreise?

Sollte man sich auch bei einer Agri-PV-Anlage bis 1 MW mit dem Thema Speicher auseinandersetzen?

Das sollte man auf jeden Fall mit einplanen. Denn nach § 51 EEG gibt es bei negativen Börsenstrompreisen u.U. demnächst keine Vergütung mehr. Aktuell ist das erst ab drei Stunden mit negativen Preisen der Fall. Nach der Wachstumsinitiative der Bundesregierung kann sich das aber schon 2025 ändern und die Vergütung entfällt sofort, wenn die Preise negativ sind. Speicher sind eine Möglichkeit, das abzupuffern, wobei es schwer ist, die Wirtschaftlichkeit abzuschätzen. Denn damit der Strom gespeichert und später als Solarstrom vergütet werden kann, darf der Speicher ausschließlich mit Solarstrom beladen werden, nicht mit Strom aus dem Netz.

Dazu kommt, dass die Vergütung ja nicht unbedingt komplett entfällt, sondern wahrscheinlich nur die Marktprämie, die der Netzbetreiber zahlt. Den Monatsmarktwert Solar oder eine andere Vergütung, die der Direktvermarkter auszahlt, erhält der Betreiber voraussichtlich weiter. Wie hoch sie ausfällt, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab.

Man könnte aber auch das Anlagendesign anpassen und das Erzeugungsprofil ändern. Das ist z.B. mit einem vertikalen System oder Trackern möglich, die dem Stand der Sonne folgen und die die Mittagsspitze reduzieren. Die Auswertung eines Energieberaters zeigt, dass bei einer Ost-West-Anlage im Jahr 2023 nur 12 % der Erzeugung in Zeiten mit negativen Strompreisen gefallen waren. Bei einer Südausrichtung wären es 17 % gewesen.

Agri-PV in Schutzgebieten

Gibt es Erfahrungen mit Agri-PV-Anlagen in Landschafts- bzw. Wasserschutzgebieten?

Es ist nicht per se ausgeschlossen. Es gibt auch Anlagen im FFH-Gebiet. Dort führt man extensive Grünlandwirtschaft durch. Das entscheidet jeweils die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall. Beim Wasserschutzgebiet gibt es verschiedene Zonen. In Zone 1 dürfte es nicht möglich sein, eine Agri-PV-Anlage zu bauen. In den anderen Zonen könnte es schon sein, ist aber auch vom Einzelfall abhängig, u.a. von der Bewirtschaftung der Flächen unter den Modulen.

Kann eine Gemeinde die PV-Nutzung einschränken, damit der Pachtmarkt für Milchviehhalter nicht weiter angeheizt wird?

Die Gemeinde hat über das Bauleitverfahren Einflussmöglichkeiten. Sie kann einen Kriterienkatalog für den Bau von Freiflächenanlagen entwerfen, nach dem dann z.B. Anlagen auf höhenwertigen Böden nicht zulässig sind. Auch kann sie Höchstwerte für den Zubau bzw. die Flächeninanspruchnahme festlegen. Anders ist das bei privilegierten Bauvorhaben. Dazu zählen Agri-PV-Anlagen bis 2,5 ha im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb oder Anlagen in dem 200 m breiten Korridor entlang von Autobahnen sowie Schienenwegen. Hier muss die Gemeinde zustimmen, wenn es fachlich keine Einwände gibt.

Agri-PV und Tierhaltung

Gibt es Erfahrung mit PV-Anlagen auf Kuhweiden?

In Kombination von Agri-PV mit Weidetierhaltung gibt es noch nicht viel Erfahrung. Das hängt mit der DIN SPEC 91434 zusammen. Darin ist die Weidetierhaltung nicht näher definiert. Es gibt eine neue DIN SPEC zur Nutztierhaltung, die DIN SPEC 91492. Allerdings wird diese noch nicht angewendet, rechtlich hat sie noch keine Relevanz. Auf die DIN SPEC 91434 bezieht sich die Bundesnetzagentur in zwei Festlegungen, bei dem es um die Acker- bzw. Grünlandnutzung geht. Letztere schließt die Weidehaltung nicht aus. Allerdings darf nach der DIN SPEC 91434 Acker nicht in Grünland umgewandelt werden. Im Fokus steht die pflanzenbauliche Nutzung, die mit Weidetierhaltung kombiniert werden kann. Rinder können im Sommer den Schatten nutzen, da ist eine Doppelnutzung gegeben. Man muss die Kabelführung und Position der Wechselrichter so anpassen, dass die Tiere sie nicht beschädigen können bzw. selbst Schaden erleiden.

Die Kosten

Mit welchen Investitionskosten muss man bei den verschiedenen Systemen rechnen?

Am günstigsten sind die senkrechten Module. Für eine schlüsselfertig installierte Anlage einschließlich Trafostation, aber ohne Netzanschluss, muss man zwischen 700 und 900 €/kW rechnen. Für eine Anlage mit Nachführung (Tracker) kann man 800 bis 1000 €/kW einkalkulieren. Eine hochaufgeständerte Anlage kostet derzeit meist 1000 € und mehr je kW. Das hängt u.a. von der tatsächlichen Höhe der Aufständerung oder von der Art der Module ab. Während Standardmodule kein Licht durchlassen, gibt es auch semitransparente Modelle, die entsprechend teurer sind. Genauso können Dachrinnen, Wasserrückhaltebecken oder spezielle Unterkonstruktionen die Kosten erhöhen. Bei sehr einfachen Systemen könnte das auch weniger sein - wie zum Beispiel im Hopfen.

Die Kosten für den Netzanschluss sollte man mit mindestens 100 €/m ansetzen. Eine Unterquerung eines Flusses oder einer Autobahn können auch schnell wesentlich höhere Kosten verursachen.   

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