Das Bayerische Wirtschafts- und das Umweltministerium haben eine Erleichterung für den Bau von Windrädern geschaffen. Wer ein Windrad errichtet, muss normalerweise eine Ersatzzahlung für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes leisten.
In speziellen Gebieten ist diese Zahlung auf 25 % reduziert. Diese sogenannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden von der Regionalplanung festgelegt und eignen sich besonders gut als Standorte für Windräder. Planer erhalten so einen Anreiz genau in diesen Gebieten ihre Windenergieprojekte umzusetzen.
Da jedoch die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete noch nicht überall endgültig festgelegt sind, könnten sich Bauvorhaben für Windräder verzögern und ungerechtfertigte Kosten entstehen.
Planungssicherheit für Windenergieprojekte notwendig
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger erklärt: "Wir sind uns bewusst, dass einige Planer auf die Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete warten, um nicht die hohen Ersatzzahlung leisten zu müssen. Diese Unsicherheit verzögert die Bauvorhaben. Um damit nicht unseren Ausbauschub bei Windenergie zu schwächen, haben wir eine Lösung geschaffen. Im Entwurf des Regionalplans sind bereits Gebiete vorgesehen, die sich für Windkraft besonders eignen. Projekte, die jetzt in diesen vorgesehenen Gebieten geplant werden, können schon heute von den reduzierten Ersatzzahlungen profitieren."
Bauherren können sofort loslegen
Die neue Regelung sieht vor, dass zunächst die volle Ersatzzahlung angesetzt wird. Vor Baubeginn sind davon 25 % zu zahlen. Die restlichen 75 % werden erst nach drei Jahren fällig – aber nur, wenn das Gebiet bis dahin nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet ausgewiesen wurde. Falls doch, entfällt die Zahlungspflicht und es bleibt bei den 25 %.
"Alle, die Windenergieprojekte bauen wollen, können sofort loslegen. Mit der Übergangsregel verbessern wir die Planungssicherheit und schieben den Ausbau der Windenergie weiter an", so Aiwanger.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber ist sich sicher, dass die neue Regelung einen pragmatischen Ausgleich von Naturschutz und beschleunigtem Ausbau der Windenergie schafft. "Bestehende Spielräume für Verfahrensbeschleunigungen und Erleichterungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien schöpfen wir damit konsequent aus.“