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Maisaussaat US-Zölle auf Agrarprodukte Maul- und Klauenseuche

Forderungen an neue Regierung

Biodieselverbrauch erneut stark rückläufig

Der Verbrauch von Biodiesel und Hydriertem Pflanzenöl (HVO) lag letztes Jahr 20,6 % unter Vorjahr. Die UFOP mahnt, die Doppelanrechnung von Biokraftstoffen abschaffen.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Dezember 2024 erreichte die Biodieselbeimischung zur Erfüllung der Treibhausgas-Minderungsverpflichtung mit 90.800 t einen historischen Tiefststand. Im November waren noch ca. 107.000 t beigemischt worden.

Der Verbrauch von Biodiesel und Hydriertem Pflanzenöl (HVO) sank nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Jahr 2024 auf rund 2,1 Mio. t und lag damit 20,6 % unter dem Vorjahr.

Doppelanrechnung von Biokraftstoffen abschaffen

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) fordert die neue Bundesregierung mit Blick auf die erwartete Entwicklung auf, die Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus bestimmten Abfallölen und -fetten gemäß der Rohstoffkategorie Teil A des Annex IX der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) im Zuge der anstehenden Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes abzuschaffen.

Die seit Monaten diskutierte Verschärfung der Betrugsprävention könne nur dann wirksam sein, wenn mit der Doppelanrechnung die eigentliche Ursache für Betrug und Verlagerungseffekte beseitigt werde, bekräftigt der Verband. Die aktuelle Diskussion über unzureichend durchgeführte Zertifizierungen beschädige das Vertrauen in die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Letzteres sei die Grundlage für das Geschäftsmodell, das mit der jährlich steigenden Verpflichtung zur THG-Minderung grundsätzlich richtig und zukunftsweisend angelegt sei. Allerdings unterlaufe die virtuelle Quotenerfüllung durch die Doppelanrechnung den Klimaschutzbeitrag der Biokraftstoffe. Denn trotz einer auf 9,35 % gestiegenen THG-Minderungsverpflichtung wird der absolute Beitrag von Biokraftstoffen stagnieren bzw. sinken.

Die UFOP erwarte, dass genau dies das Ergebnis des Ende des Jahres von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erwarteten Evaluations- und Erfahrungsberichts für das Jahr 2024 sein werde.

UFOP gegen Erweiterung der Rohstoffkulisse in Teil A

Vor diesem Hintergrund erteilt die Förderunion auch der bereits im EU-Recht verankerten Option einer Erweiterung der Rohstoffkulisse in Teil A des Anhangs IX eine Absage. Aufgenommen sollen der Zwischenfruchtanbau sowie der Anbau auf degradierten Flächen.

Auch hier hinterlässt die EU-Kommission Regelungslücken, weil keine Kulturarten benannt oder entsprechende Kriterien für die erforderliche Zertifizierung vorgegeben werden.

Die UFOP befürchtet Probleme analog zu den Biokraftstoffen aus Abfallölen und fordert stattdessen die Schaffung einer wirksamen Rückverfolgbarkeit und eine im wahrsten Sinne des Wortes funktionierende Unionsdatenbank.

Der Verband erhofft sich von der neuen Bundesregierung zudem eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Verbänden der betroffenen Warenketten und den zuständigen Stellen. Ziel sei es, Probleme bestenfalls vorausschauend zu lösen, schlägt die UFOP vor.

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