Die Bundesregierung widerspricht der Darstellung der Opposition, sie unternehme nichts, um die „Kontrolllücke“ bei der Einfuhr von Biokraftstoffen zu schließen. In einer Antwort (20/14921) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion schreibt das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), erneuerbare Kraftstoffe könnten nur dann auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) angerechnet und gefördert werden, wenn staatliche Kontrolleure für Vor-Ort-Kontrollen Zugang zu den Produktionsstätten hätten. Mitte Dezember 2024 habe das BMU dazu den Fraktionen eine „Formulierungshilfe für eine entsprechende Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Verordnungen übermittelt, heißt es in der Antwort. Damit komme sie dem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, weitergehende Regelungsmöglichkeiten innerhalb des bestehenden EU-Rechtsrahmens zu prüfen, schreibt die Bundesregierung außerdem in einer Antwort auf eine Frage des CDU-Abgeordneten Christian Hirte (20/14338, Frage 129), auf die die Bundesregierung verweist.
Die Maßnahmen
Zu den Regelungsvorschlägen gehörten neben der erschwerten Anrechnung bei Zugangsverweigerung auch konkretisierte Aberkennungsvoraussetzungen: So sollte gesetzlich geregelt werden, unter welchen Umständen die Behörden davon ausgehen können, dass die Kraftstofflieferanten Kenntnis von der Ungültigkeit der Nachweise hatten, sodass diese aberkannt werden können.
Zur Verbesserung der Betrugsprävention habe die Bundesregierung auf europäischer Ebene beim Energierat im Mai 2024 Vorschläge unterbreitet und die EU-Kommission aufgefordert, “Schwachstellen im bestehenden Governance-System zu identifizieren und zu beseitigen„. Die Vorschläge beinhalteten etwa die Einführung einer Akkreditierung der Zertifizierungsstellen durch nationale Akkreditierungsstellen wie in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Damit sollen die Auditbedingungen verbessert werden.