Mit einer Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wäre es möglich, Vor-Ort-Kontrollen in anderen Ländern wie China einzuführen und damit das Risiko von Betrügereien bezüglich Klimaschutzzertifikate zu minimieren. Die Änderung wäre nach Ansicht der Initiative Klimabetrug Stoppen zwingend nötig gewesen. Denn mehrere Betrugsfälle haben u.a. dafür gesorgt, dass die Preise für Treibhausgasminderungsquoten in Europa drastisch gefallen sind und damit auch die Biokraftstoffproduktion in Deutschland massiv unter Druck gesetzt haben.
Doch der Bundestag hat eine Gesetzesänderung der letzten regulären Sitzungswoche des Deutschen Bundestags nicht mehr beschlossen. Grund ist offensichtlich, dass sich die Regierungsparteien trotz inhaltlicher Zustimmung nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten.
„Die Politik hat es leider verpasst, der gesamten Erneuerbare-Energien-Branche im Kraftstoffbereich das so lange überfällige Signal zu senden. Dies ist umso ärgerlicher angesichts des großen parlamentarischen Rückhalts, den das Vorhaben über alle Parteien hinweg erfahren hatte“, heißt es in einer Stellungnahme der Initiative.
Weitere Insolvenzen drohen
Wenngleich nur ein Strohhalm, so wäre die Einführung von weltweiten Vor-Ort-Kontrollen zumindest ein erster wirksamer Schritt für mehr Betrugsprävention gewesen. Es ist für die Initiative unverständlich, weshalb es nicht gelingen konnte, diese eigentlich handwerkliche kleine Änderung mit gleichzeitig hoher Bedeutung für die heimische Wirtschaft vorzunehmen. In der Folge würden nun weiterhin ungehemmt mutmaßlich gefälschte Kraftstoffmengen den Markt fluten. Die Hängepartie für alle redlichen Marktakteure dauere an und der THG-Quotenmarkt nehme weiterhin Schaden.
Die Einführung wirksamer Maßnahmen zur Betrugsprävention ist von akuter Dringlichkeit. Wir können nicht, wie vom Bundesumweltministerium (BMUV) geplant, bis zum 1.1.2026 damit warten, ohne grob fahrlässig weitere Insolvenzen in diesem Bereich zu riskieren.
Die Initiative Klimabetrug Stoppen mahnt daher endlich zügiges, entschlossenes Handeln an. Die geplante Maßnahme lasse sich auch auf dem Verordnungswege umsetzen. „Wir fordern das BMUV auf, diese Verordnung unverzüglich umzusetzen.
Die neue Bundesregierung muss sich zudem schnellstmöglich um weitergehende Maßnahmen kümmern. Wir brauchen dringend einen Befreiungsschlag zur Marktbereinigung und Marktstabilisierung“, fordert die Initiative.
Umweltminister sind für Verschärfungen
Auch die Umweltminister der Bundesländer fordern, dass die Regelungen zur THG-Quote weiterentwickelt bzw. verschärft werden. Wie jetzt bekannt wurde, haben die Ressortleiter auf der letzten Umweltministerkonferenz am 29. November 2024 in Bad Neuenahr-Ahrweiler bestätigt, dass mutmaßlich falsch deklarierte Importe fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Industrieabfällen und Reststoffen der Palmölproduktion zu einer erheblichen Übererfüllung der THG-Quote geführt haben. Aufgrund der Doppelanrechnung und des anschließenden Verfalls des Quotenpreise habe ginge dies zu Lasten der Marktteilnehmer, die alle Nachhaltigkeitsanforderungen im Sinne der RED III erfüllt hätten.
Die Umweltminister der Länder verweisen darauf, dass die nationalen Regelungen zur THG-Quote entsprechend des Ziels der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 weiterentwickelt werden sollten, um dem mit der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angehobenen Ziel für erneuerbare Energien im Verkehrsbereich Rechnung zu tragen und die Zielstellungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Dazu sollten die nachhaltigen Optionen der THG-Minderung ausgeschöpft, Effizienzvorteile gehoben und gleichzeitig Planungssicherheit für Investitionen gegeben werden.
Sie sehen in diesem Zusammenhang Anpassungsbedarf, um verlässliche und praxistaugliche Investitionsanreize für den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehrssektor zu setzen. Dazu gilt es, aktuelle administrative und rechtliche Schwachstellen abzubauen, unlautere Erfüllungsoptionen wirkungsvoll zu unterbinden sowie regulative Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten stärker zu berücksichtigen, um Nachteile für Projekte in Deutschland und die damit verbundene regionale Wertschöpfung zu vermeiden.
UFOP begrüßt die UMK-Beschlüsse
Schon Ende August 2024 hatte die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) angemahnt, dass der am 28.08.2024 vom Bundeskabinett beschlossene Bericht zur Evaluierung der Treibhausgasminderungs-Quote sich nicht zur Bewertung dieser komplexen gesetzlichen Regelungen eignet und nach Ansicht der Union vor der Beratung im Deutschen Bundestag nachgebessert werden müsse. Daher begrüßt die UFOP den von der UMK bekräftigten Willen, Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung wie auch die erforderliche Erhöhung der THG-Minderungsverpflichtung, die erforderliche Einbindung der Fachverbände in die weiteren Beratungen sowie die in der Qualität zu verbessernde Berichterstattung gemäß §37g BImSchG zu ergreifen.
Gerade eine verbessere Berichterstattung sei nötig für eine sachgerechte politische Diskussion, wenn im Frühjahr der neugewählte Bundestag den Entwurf zur Änderung des BImSchG zur Umsetzung der RED III in nationales Recht diskutieren wird.