Mit der heutigen Regierungserklärung skizziert Bundeskanzler Olaf Scholz einen möglichen Fahrplan für die kommenden Monate bis zur Neuwahl des Bundestags. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie nehmen dies zum Anlass, auf dringenden Handlungsbedarf insbesondere im Stromsektor hinzuweisen. Sie fordern unter anderem eine Übergangslösung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die hunderten Bioenergieanlagen im Land, deren EEG-Vergütung nun ausläuft und die nun von einer Stilllegung bedroht sind.
„Akuter Handlungsbedarf“
„Im Bereich der Bioenergie gibt es akuten Handlungsbedarf, der nicht bis zur nächsten Legislaturperiode warten kann. Das angekündigte Biomassepaket muss zumindest in Teilen umgesetzt werden“, fordert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB).
Allem voran sieht Rostek die dringende Notwendigkeit einer Übergangslösung im EEG. „Wir müssen uns klar machen, dass wir bei weiterer Verzögerung in dieser Angelegenheit dutzende Terrawattstunden regenerativen Strom und Wärme leichtsinnig auf Spiel setzen!“
Sollten Bioenergieanlagen zukünftig aufgrund des viel zu geringen Ausschreibungsvolumens im EEG keine Anschlussvergütung erhalten oder in 2025 keine Neuanlagen ans Netz gehen können, würde Deutschland nur schwer seine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern können. „Außerdem würde eine ganze Branche an die Wand fahren. Wir fordern die Abgeordneten aller demokratischen Parteien auf, im EEG zumindest eine Übergangslösung für das Ausschreibungsvolumen zu finden“, sagt sie.
Höheres Ausschreibungsvolumen
Das HBB empfiehlt kurzfristig zumindest für 2025 das Ausschreibungsvolumen auf 1.800 Megawatt anzuheben, um dann mit der gewonnenen Zeit unter einer neuen Bundesregierung ein gut ausgearbeitetes und ordentliches Biomassepaket auf den Weg zu bringen.
„Es ist aus Branchensicht darüber hinaus gut, dass sehr kontroverse Themen wie die Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes oder die verfehlten Ansätze für eine „Nationale Biomassestrategie“ nun nicht mehr auf der politischen Agenda stehen. Beide Vorhaben wären einer nachhaltigen und zukunftsweisenden Bioenergienutzung entgegen gestanden,“ schließt Rostek.