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topplus Novelle Stromsteuergesetz

Bioenergieverbände befürchten mehr Bürokratieaufwand

Dass Biomasse aus den erneuerbaren Energien gestrichen werden soll, bleibt weiter Streitthema. Nun meldet sich das Hauptstadtbüro Bioenergie zu Wort und beklagt den erhöhten Bürokratieaufwand.

Lesezeit: 3 Minuten

Biomasse, die zu Erzeugung von Strom genutzt wird, soll zukünftig nicht mehr zu den erneuerbaren Energieträgern zählen. Das sieht eine Neufassung des Stromsteuergesetzes vor. Am 18.10.2024 fand die letzte Lesung zur Novellierung im Bundestag statt. Nach aktuellem Stand wurde der Gesetzesentwurf allerdings noch nicht final abgestimmt.

Wo steht die Novellierung des Stromsteuergesetzes?

Am 18.10.2024 fand im Bundestag die finale Lesung des aktuellen Gesetzentwurfes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht statt. Doch für einen Beschluss waren zu wenig Abgeordnete da. In der namentlichen Abstimmung im Bundestag haben statt der erforderlichen 367 Stimmen lediglich 232 Abgeordnete ihr Votum abgegeben, wodurch die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben war und nicht über den Gesetzentwurf abschließend abgestimmt werden konnte.

Der finale Beschluss wurde dann auf einen noch nicht bekanntgegebenen Zeitpunkt verschoben. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf soll die Novellierung ab 01. Januar 2025 Inkrafttreten.

Das Hauptstadtbüro Bioenergie sieht in der neuen Regelung einen Widerspruch zum Fachrecht und erwartet einen erhöhten Bürokratieaufwand für Landwirte und Unternehmen. „Die Novelle des Stromsteuergesetzes sollte eigentlich zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht beitragen. Tatsächlich schafft sie jedoch mehr Bürokratie, insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des HBB.

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Warum soll Biomasse aus den erneuerbaren Energien gestrichen werden?

Die Bundesregierung möchte den Bürokratieabbau im Rahmen des Strom- und Energiesteuerrecht vorantreiben. Aus diesem Grund soll im Stromsteuergesetz Biomasse als erneuerbarer Energieträger gestrichen werden, wodurch der bürokratische Aufwand für die zuständigen Behörden nennenswert gesenkt werden soll.

In einer Stellungnahme der Bundesregierung heißt es, rechtssicherere Steuerbefreiungen könnten bei Nennleistungen bis zu zwei Megawatt (ab dem 1. Januar 2025) in Anspruch genommen werden, auch wenn Biomasse, Klär- und Deponiegas zur Stromerzeugung eingesetzt wird.

Warum steigt der Bürokratieaufwand für Unternehmen?

Die Biomasse aus der Definition für Strom aus Erneuerbaren Energien zu streichen, erhöht den bürokratischen Aufwand für Bioenergieunternehmen, wenn diese keine finanziellen Abstriche durch die wegfallenden Steuerbefreiungen verbuchen wollen, so das HBB. Der Entwurf sei aus Sicht der Betreiber nicht nachvollziehbar, erklärt der HBB und befürchtet einen Negativ-Trend in Richtung Energiewende.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung schleift die Bundesregierung die Rechtssicherheit für die Energiewende.
Sandra Rostek

Anlagenbetreiber müssen detailliertere Angaben zu ihrem Energieverbauch tätigen, um Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Die Steuerbefreiung für Strom aus Biomasse sei nach der europäischen Energierichtlinie weiter erlaubt, vorausgesetzt, dass Nachhaltigkeitsanforderungen aus der RED erfüllt sind.

Anlagen sind zudem nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) ab einer bestimmten Leistung verpflichtet, Nachhaltigkeits- und Treibhausgasminderungskriterien zu erfüllen. Das HBB kritisiert in diesem Zusammenhang den aktuell hohen Bürokratieaufwand für Anlagenbetreiber nach BioSt-NachV, der dann bei der Anwendung des Stromsteuerrechts nicht anerkannt wird.

Auch die Umstellung auf neue und digitale Melde- und Berichtssysteme bedeutet für viele Unternehmen eine Anpassung von internen Prozessen. Zudem stellt die Umstellung für kleine und mittlere Unternehmen größere Herausforderungen dar, weil die administrativen Anforderungen bei der Umstellung mit weniger Personal betreut werden muss.

Absenkung der Stromsteuerlast gibt erste Lichtblicke

Das HBB gibt an, dass die Abgeordneten des Bundestages zuletzt eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuerlast für Unternehmen sowie der Land- und Forstwirtschaft von 20,50 €/Megawattstunde auf 50 Cent/MWh nachverhandelt werden konnte. Dadurch bestehe der erhöhte bürokratische Aufwand weiter. Die finanziellen Nachteile, die durch das Stromsteuergesetz hätten entstehen können, konnten damit von der Branche abgewendet werden, erklärt das HBB.

Deutliche Kritik aus der Agrarbranche

Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), äußerte bereits letzte Woche in einer Stellungnahme deutliche Kritik an der Novellierung des Stromsteuergesetzes. Er befürchtete einen einseitigen Bürokratieabbau, zugunsten der Behörden und zum Nachteil der Produktionsunternehmen.

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