Biomasse soll zukünftig nicht mehr als erneuerbare Energie bezeichnet werden. Das fordert ein aktueller Gesetzesentwurf zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), kritisiert die Einstufung und verweist auf einen einseitigen Bürokratieabbau zum Nachteil der Produktionsunternehmen.
Warum soll Biomasse aus den erneuerbaren Energien gestrichen werden?
Die Bundesregierung möchte den Bürokratieabbau im Rahmen des Strom- und Energiesteuerrecht vorantreiben. Aus diesem Grund soll im Stromsteuergesetz Biomasse als erneuerbarer Energieträger gestrichen werden, wodurch der bürokratische Aufwand für die zuständigen Behörden nennenswert gesenkt werden soll.
In einer Stellungnahme der Bundesregierung heißt es, rechtssicherere Steuerbefreiungen könnten bei Nennleistungen bis zu zwei Megawatt (ab dem 1. Januar 2025) in Anspruch genommen werden, auch wenn Biomasse, Klär- und Deponiegas zur Stromerzeugung eingesetzt wird.
Rukwied und Landesregierung äußern scharfe Kritik
Bauernpräsident Rukwied kritisiert den Gesetzesentwurf stark und verweist auf die Verankerung von Biomasse als Teil der erneuerbaren Energien in den deutschen Gesetzen und Rechtsakten der Europäischen Union. Der aktuelle Gesetzesentwurf führe ihm zufolge zu einem Wegfall der bisherigen steuerlichen Ermäßigungen, die in der EU ausdrücklich erlaubt sind.
Wer ernsthaft Strom aus Biomasse nicht mehr als erneuerbare Energie bezeichnet, diskreditiert sich selbst. Offensichtlich ist wieder einmal die Ideologie wichtiger als die Fachlichkeit.
Auch die Länderkammer kritisiert den Entwurf und verweist auf die daraus resultierende unterschiedliche Einstufung im Stromsteuer- und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Es ist unverständlich, warum Biomasse nach dem Stromsteuergesetz nicht zu den erneuerbaren Energieträgern zählen soll, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aber schon.
Nur eine Verlagerung von bürokratischem Aufwand
Nach Angaben des DBV warnt Rukwied vor einer Erhöhung des Bürokratieaufwandes im vorgelagerten Bereich: Während der aktuelle Gesetzesentwurf die Ämter und Behörden entlaste, erhöhe sich der Aufwand für Unternehmen, die die wegfallenden Steuerermäßigungen vermeiden wollen.
Hier geht es zum Livestream der Bundesregierung
Am heutigen Freitag (18.10.2024) findet um 16:45 Uhr die Abstimmung des Gesetzesentwurfes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht statt. Über den Stream können Sie diese live von überall verfolgen.