Biogasanlagen bieten weiterhin viele Chancen: Für die Landwirtschaft genauso wie für Energiewirtschaft. Während eine geschickte Vermarktung von Strom oder Gas der Landwirtschaft wichtige Erlöse bietet, können Biogasanlagen einen wichtigen, klimaschonenden und kostengünstigen Beitrag zur Energieversorgung leisten – viel günstiger, als neue Gas- oder Wasserstoffkraftwerke. Das zeigten viele Vorträge der Biogastagung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im mit 230 Plätzen restlos ausverkauften Niedersachsenhof in Verden.
Versorgungssicherheit in Dunkelflauten
Biogasanlagen können einen nennenswerten Beitrag zur Versorgungssicherheit bei „Dunkelflauten“ leisten, also in der Zeit, in der Wind- und Solarenergie nicht zur Verfügung stehen, sagt Nora Elhaus vom Lehrstuhl für Energieverfahrenstechnik der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg. Während neue Wasserstoffkraftwerke als Reservekraftwerke mit einer Leistung von 14 GW, wie von der Bundesregierung geplant, bis 2030 rund 120 Mrd. € kosten würden, wären 12 GW Reservekapazität auf Basis von flexibilisierten Biogaskraftwerken für 22 Mrd. € zu haben. Entsprechend würde die kWh aus Wasserstoffkraftwerken 133 ct kosten, aus Biogasanlagen dagegen nur 44 ct. Ihr Fazit: Deutschland braucht Biogas und Wasserstoff für die Kraftwerksreserve, um drohende Strompreissteigerungen zu begrenzen.
Biomassepaket fordert weitere Flexibilisierung
Die neuen Regelungen im Biomassepaket, dass Biogasanlagen während negativer Strompreise an der Börse oder bei schwach positiven Preisen keine Vergütung oder weniger Vergütung erhalten, wird dafür sorgen, dass die Anlagen noch stärker flexibilisieren. „Biogasanlagen sollten aus wirtschaftlicher Sicht in Zeiten mit negativen oder schwach positiven Preisen gar nicht mehr einspeisen“, mahnt Agrarökonom Dr. Martin Strobl von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Dagegen sollten die Betreiber die preisoptimalen Stunden suchen und weiterhin auf eine hohe und werthaltige Wärmenutzung setzen. „Wir müssen von der bedarfsgerechten zur preisoptimierten Fahrweise kommen“, lautet sein Plädoyer.
Anschlussvergütung: Gutes Konzept nötig
Dass es künftig keine Standardkonzepte für Biogasanlagen gibt, die eine Ausschreibung für die Anschlussförderung anstreben, zeigte Biogasspezialberater Roland Schule Lefert anhand von mehreren Beispielsrechnungen. Dabei zeigte er, wie groß die Auswirkungen unterschiedlicher Größen von Gas- und Wärmespeichern sein können. Zudem riet er dringend allen Betreibern, vor der Teilnahme an der Ausschreibung die variablen Kosten für Strom, Maschinen, Gebäude, Personal und Substrat zu ermitteln und einen Puffer für steigende Zinsen und Inflation einzuplanen. Nur damit wäre es möglich, den richtigen Höchstgebotspreis zu ermitteln.
Rechtsfragen zu Biomethanvermarktung klären
Rechtsanwalt Dr. Hartwig von Bredow aus Berlin zeigte viele kniffelige Rechtsfälle aus der Biomethanvermarktung. Ein Schwerpunkt bildete die bilanzielle Teilung von Gasmengen aus einer Biogasanlage, die z.B. Gülle, Mist und Mais vergärt. Während der Wirtschaftsdüngeranteil bilanziell für die Verwendung als Kraftstoff genutzt werden kann, wäre das „Maisgas“ z.B. für die Verstromung in einem Biomethan-BHKW geeignet – die derzeit häufigste Verwendungsform von Biomethan im Gasnetz. Dabei kommt es auch auf den Zeitpunkt der Teilung an: Während sie vor der Einspeisung kaum möglich ist, sieht von Bredow sie für Biomethan im Gasnetz dagegen als unkomplizierter an.
Optimale Abrechnung von Rohbiogas
Bei Biogas-Clustern rät er dazu, die Abrechnung der Rohbiogasmengen genau zu planen. Dazu sollten sich die Anlagenbetreiber ein Messkonzept überlegen, um zu ermitteln, wer wie viel Mengen liefert.
Tipps zur Planung von Wärmespeichern
Thomas Paes von der Hans van Bebber Heizungsbau, einem Spezialisten von großen Wärmepufferspeichern, gab Tipps zur richtigen Planung von Wärmespeichern – ein wichtiges Element für die künftige Wärmeversorgung von Kommunen. Unter anderem nannte er typische Fehler bei der Planung und Umsetzung:
Es gibt hydraulische Weichen,
die Vorlauf-Rücklauf-Spreizung ist zu eng,
es gibt keine Rücklaufbegrenzung,
es gibt ungeregelte Verbraucher,
der Pufferspeicher steht nicht am Ort des größten Lastwechsels (das wäre z.B. das größte BHKW),
keine sinnvolle Auslegung aller Wärmetauscher im System (auch BHKW),
zu viele Wärmetauscher
keine Überwachung der Wasserqualität in der Leitung. Er rät dazu, bei Verhandlungen mit Wärmekunden mutig zu sein und hält einen Wärmepreis von bis zu 14 ct/kWh (bei garantierter Vollversorgung) für möglich.