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topplus Folgen des Biomassepakets

Biomassepaket: Wo jetzt noch Nachbesserungen nötig sind

Gerade Verbände in den Biogasländern Bayern und Niedersachsen fordern von einer neuen Bundesregierungen bessere Perspektiven. Das verabschiedete Biogaspaket sei nur der Anfang.

Lesezeit: 5 Minuten

Das kürzlich verabschiedete Biomassepaket soll vielen Biogasanlagen eine neue Perspektive für die Zukunft bieten. Allerdings zeichnet sich nach und nach erheblicher Nachbesserungsbedarf heraus. „Die neue Bundesregierung muss bereits verbindlich im Koalitionsvertrag grundlegende Nachbesserungen am Biomassepaket festhalten“, fordern mehrere Verbände.

„Die Zusammenarbeit der Fraktionen hat zwar zu einigen Verbesserungen am ursprünglichen BMWK-Entwurf geführt, allerdings konnten in der knappen Beratungszeit zentrale Schwachstellen nicht behoben werden", erklärt Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes.

Das Ausschreibungsvolumen wurde auf 1.300 MW im Jahr 2025 und 1.126 MW im Jahr 2026 festgelegt, zuzüglich nicht bezuschlagter Volumen aus der Biomethan-Ausschreibung. Der Flexibilitätszuschlag wurde von 65 auf 100 €/kW angehoben, und der zweite Vergütungszeitraum wurde verlängert. Bei den Flexibilisierungsanforderungen wurde die Überbauungsanforderung auf das Dreifache reduziert und die Umsetzungsfrist auf 3,5 Jahre verlängert. Für Anlagen unter 350 kW gilt weiterhin die doppelte Überbauung. „Die erneute Absenkung des Maisdeckels gefährdet jedoch die wirtschaftliche Substanz der Anlagen und damit die Versorgungssicherheit", warnt Krüsken.

Ohne ausreichend energiereiche Substratmengen könnten Biogasanlagen ihre stabilisierende Funktion für das Stromnetz nicht erfüllen. Die Bedeutung dieser grundlastfähigen Energiequelle werde besonders in den Wintermonaten deutlich, wenn wetterbedingt weder Wind- noch Solaranlagen ausreichend Strom liefern. „Diese ideologisch motivierte Entscheidung schwächt daher einen wichtigen Baustein der Energiewende“, kritisiert er.

Ungeklärt blieben auch die fehlende Übergangsregelung für die Ausschreibungen im laufenden Jahr sowie die grundlegende Änderung der Vergütungsfestsetzung nach Betriebsviertelstunden. Diese Systemumstellung werfe erhebliche praktische und wirtschaftliche Fragen auf. Auch die Situation von kleinen güllebetonten Anlagen bedarf einer grundlegenden Überprüfung in der neuen Legislaturperiode.

Die Forderungen des BBV

Nachbesserungsbedarf sieht auch der Bayerische Bauernverband (BBV). „Der vorliegende Beschluss wird dem Potenzial von Biomasse und Biogas für die erneuerbaren Energien in keiner Weise gerecht“, erklärt BBV-Präsident Günther Felßner.

Konkret fordert der BBV unter anderem Nachbesserungen bei der angedachten Bagatellgrenze, die von jetzt 350 KW auf 500 KW installierter Leistung erhöht werden muss. Für diese Anlagen muss es bei der bisherigen einfachen Überbauung bleiben. Damit würde über der Hälfte der rund 2.700 bayerischen Anlagen das Überleben gesichert werden. Für die Gegenfinanzierung von Flexibilisierungsmaßnahmen und um die Förderlücke zu schließen, braucht es weiterhin eine Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags auf mindestens 150 €/kW.

Auch benötigen die betroffenen Betriebe eine Fixierung des Maisdeckels bei 40 Prozent statt einer weiteren Absenkung der Vorgabe. Wenn, wie vielfach gewünscht, anstelle von klassischen Energiepflanzen künftig mehr alternative Stoffe zum Einsatz kommen sollen, so bedarf es auch hier einer Möglichkeit, die hierbei in aller Regel höher ausfallenden Mehrkosten zu decken, beispielsweise über eine höhere EEG-Vergütung. „Nur wenn die Akteure der Berliner Politik diese Voraussetzungen bereits jetzt verbindlich festhalten, ist auch das aktuell beschlossene Paket als ein Mikroschritt in die richtige Richtung hinnehmbar“, stellt Günther Felßner klar.

Ohne Änderungen drohe alleine in Bayern grundlastfähiger, grüner Strom in Größenordnung eines Atomkraftwerkes unwiederbringlich und ohne Nutzen für das Klima verloren zu gehen. Auch würden dann nachhaltige Verwertungsmöglichkeiten für den Pflanzenaufwuchs aus Dauergrünland fehlen, die durch den Rückzug der Rinderhaltung weiter an Bedeutung gewinnen.

„Förderung reicht nicht aus“

Für den Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Niedersachsen-Bremen ist die Einigung über das Biomassepaket zwar eine dringend notwendige Maßnahme, um den kurzfristigen Rückbau vieler Biogasanlagen zu verhindern. Denn in Niedersachsen ist deutschlandweit die größte Biogas-Leistung installiert. Allerdings blieben zentrale Herausforderungen bestehen. So sei die Anhebung des Ausschreibungsvolumens nicht ausreichend. Der LEE hatte eine Erhöhung auf 1.800 MW gefordert. „Anlagen, die 2005 gebaut wurden, müssen explizit in die Weiterförderung eingeschlossen werden,“ erklärt LEE-Vorsitzende Bärbel Heidebroek.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei der Flexibilitätszuschlag. Die Erhöhung auf 100 €/kW verbessere die Rahmenbedingungen, reiche aber nicht aus, betont Heidebroek.

Kritisch sieht der LEE Niedersachsen-Bremen eine erneute Absenkung des Maisdeckels. „Diese Entscheidung ist sachlich nicht begründet und reine Symbolpolitik. Sie gefährdet die Wirtschaftlichkeit vieler Anlagen - Mais ist als energiedichtes Substrat unverzichtbar. Zusätzlich ist die Umstellung auf Reststoffe in Niedersachsen besonders schwierig, da die Regulatorik auf Landesebene dem entgegenwirkt“, stellt Heidebroek klar.

Der LEE Niedersachsen-Bremen begrüßt, dass Biogasanlagen mit durchdachten Wärmekonzepten in den Ausschreibungen stärker berücksichtigt werden sollen. „Eine effiziente Nutzung der entstehenden Wärme ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung“, betont Heidebroek.

Allerdings müsse die Rolle der Bioenergie auch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung weiter gestärkt werden. „Nur wenn wir die Nutzung von Bioenergie gezielt in Wärmeinfrastrukturen integrieren, können wir ihr volles Potenzial für eine nachhaltige und dezentrale Wärmeversorgung ausschöpfen“, so Heidebroek weiter.

Neben den bundespolitischen Herausforderungen gibt es auch auf Landesebene dringenden Handlungsbedarf. Die Verordnung über das sogenannte Verwertungskonzept belastet die Bioenergie unnötig und entbehrt seit fünf Jahren jeder rechtlichen Grundlage. „Diese Verordnung muss ersatzlos gestrichen werden, um unbürokratische Entlastung für Anlagenbetreiber zu schaffen“, fordert Heidebroek abschließend.

Warten auf die EU-Genehmigung

Richtig ist aus Sicht des Landvolkverbandes Niedersachsen, dass der finanzielle Anreiz für die Flexibilisierung der Anlagen erhöht wird. Biogasanlagen sollen ihre Stärken ausspielen, also nur dann den Strom erzeugen, wenn er gebraucht wird. Das ist mit Kosten für zusätzliche Investitionen verbunden, die mit einer – nun erhöhten – „Flexzuschlag“ gedeckt werden sollen. „Das ist gut, und ob es reicht, werden wir sehen“, kommentiert Alexander von Hammerstein, Vorsitzender des Ausschusses für Erneuerbare Energien im Landvolk Niedersachsen, diese finanzielle Hilfe und ergänzt: „Allerdings brauchen wir dafür auch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.“ Auch beim „Solarpaket I“ vom Mai des zurückliegenden Jahres warte man immer noch auf die Genehmigung, die deswegen nicht erteilt werde, weil Deutschland keinen Rückzahlungsmechanismus für die Fälle übermäßiger Stromerlöse (Erlösabschöpfung) in das Gesetz eingebaut habe. Dieses sogenannte „Claw back-System“ ist europarechtlich vorgegeben und müsse von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. „Hier müsse die neue Bundesregierung umgehend nacharbeiten“, sagt von Hammerstein.

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