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Übergangslösung gefordert

Biogasbranche lehnt "Biomassepaket" ab

Der Bundestag hat über den Gesetzentwurf zum „Biomassepaket“ beraten. Obwohl die Branche Verbesserungen am ursprünglichen Kabinettsentwurf erkennt, lehnt sie den Entwurf noch immer ab.

Lesezeit: 3 Minuten

Das „Biomassepaket“ erhitzt weiter die Gemüter. Anlässlich der ersten Lesung des von den Bundestagsfraktionen der SPD und Grünen eingebrachten Gesetzentwurfs im Plenum am Freitag (20.12.) in Berlin haben neben der Union mehrere Verbände ihre Kritik an den Plänen erneuert.

Der Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“ ist derweil an den Energieausschuss des Bundestages überwiesen worden.

Für den agrarpolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Artur Auernhammer, ist der vorliegende Entwurf kein Weg in die Zukunft für alle bereits installierten erneuerbare Anlagen. Bei der Beratung im Bundestag forderte er Nachbesserungen und eine „Zukunftsperspektive, nicht nur für die Anlagen, sondern für den gesamten ländlichen Raum“.

Zeit schinden für besseren Vorschlag

Zwar ist für die Bioenergiebranche das nachgebesserte Paket mit höheren Ausschreibungsvolumina und angehobenem Flexibilitätszuschlag in Teilen besser als der kürzlich beschlossene Kabinettsentwurf. Gleichwohl fordert DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken, das Paket in der vorliegenden Form abzulehnen und stattdessen eine Übergangsregelung für 2025 zu beschließen. In einem ersten Schritt müssten das Ausschreibungsvolumina und der Flexibilitätszuschlag für 2025 und 2026 deutlich angehoben werden, so Krüsken.

Ginge es nach dem Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), könnte das Ausschreibungsvolumen für diese Jahre auf 1.800 Megawatt sowie der Flexibilitätszuschlag für in diesen Jahren bezuschlagte Gebote angehoben werden, um Zeit für eine detaillierte fachliche Diskussion zu gewinnen und bis zum Beschluss eines umfangreichen Biomassepakets in der kommenden Legislaturperiode den großen Überhang an Geboten aus 2024 abzupuffern.

Pläne „weltfremd“

„Die Verdopplung der Flexibilitätsanforderungen für Biogasanlagen bereits in den Ausschreibungen 2025 ist schlicht weltfremd“, kritisierte Krüsken. Auch die HBB-Leiterin Sandra Rostek hält die gesteigerten Anforderungen für praxisfern. „Die Weigerung vieler Netzbetreiber zum Anschluss hochflexibler Biogasanlagen, Behördenbummel bei der Genehmigung sowie Lieferzeiten für Anlagentechnik machen dies unmöglich“, so Rostek weiter. Stattdessen führe es dazu, dass weitere Anlagen sofort stillgelegt werden.

Ebenso fatal sei die neue Betriebsstundenregelung zur Vergütungsberechnung, die die bisherigen Regelungen zur Begrenzung der Stromerzeugung ersetzen sollen. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf sollen ab 2025 nur noch 2.500 Betriebsstunden vergütet werden.

Nach Meinung der im HBB organisierten Verbände – das sind neben dem DBV der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) – ist dies der falsche Weg. Fossile Erdgas-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erhielten für bis zu 3.500 Stunden eine Förderung, daher dürften den Erneuerbaren kein „engeres Korsett“ gegeben werden.

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