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Biomassepaket im Kabinett: Biogasbranche von der Regierung enttäuscht

Während die Bundesministerien für Energie und Landwirtschaft den Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle für Biogasanlagen begrüßen, befürchtet die Branche ein massives Anlagensterben.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Bundeskabinett hat heute nach eigenen Angaben „eine verbesserte Planungssicherheit für bestehende Biogasanlagen“ beschlossen. Für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war in den Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum „Biomasse-Paket“ wichtig, dass die Ausschreibungsvolumina für Biomasse in den Jahren 2025 und 2026 erhöht und gleichzeitig die Dauer der Anschlussförderung für Bestandsanlagen verlängert werden. Damit sollen Anreize für Betreiber von Biogasanlagen bleiben, um in eine flexible Strombereitstellung und in bessere Wärmenetze zu investieren.

Die konkreten Pläne

Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 enthält folgende Details:

  • Die Anschlussförderung für Bestandsanlagen soll von zehn auf zwölf Jahre verlängert werden, um die Anpassung an das neue System zu erleichtern und notwendige Investitionen hierfür anzureizen.

  • Die Ausschreibungsvolumina für Biomasse sollen von 2 GW auf 2,30 GW angehoben werden, mit einem besonderen Fokus auf die Jahre 2025 – 1.000 Megawatt – und 2026 – 800 Megawatt. Die Verrechnung aus nicht benötigten Ausschreibungsmengen für Biomethan wäre dabei mit eingerechnet. Damit soll den Überzeichnungen in den vorausgegangenen Ausschreibungen begegnet werden. In den Jahren 2025 bis 2028 soll das Volumen von ehemals 1 300 MW auf insgesamt 1.604 MW angehoben werden. Dies verteilt sich abgestuft auf die einzelnen Jahre. Diese Erhöhung der Ausschreibungsmenge wurde so gewählt, dass im Vergleich zum Status quo Förderrahmen (EEG 2023 inkl. Solarpaket) die gesamten Förderkosten um ca. 770 Millionen Euro gesenkt werden.

  • Die Förderung für bestehende Anlagen soll flexibler gestaltet werden, um ihre Integration in das Gesamtsystem zu verbessern.

  • Zukünftig soll Biomasse verstärkt flexibel eingesetzt werden, um die Schwankungen von Wind- und Sonnenenergie auszugleichen. Zu den Änderungen gehört die Begrenzung der Förderung auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsstunden sowie eine Aussetzung der Förderung bei schwach positiven Strompreisen (≤ 2 ct/kWh).

  • Der Flexibilitätszuschlag werde erhöht, um Anreize für einen bedarfsgerechten Betrieb zu schaffen, so das Kabinett.

  • Zudem ist eine weitere Absenkung des Maisdeckels ab 2025 von 35 auf 30 Masseprozent sowie ab 2026 von 30 auf 25 Masseprozent vorgesehen.

 BMWK: „Wertvolle Ressource“

Nachhaltige Biomasse sei eine begrenzte und wertvolle Ressource, die intelligent eingesetzt werden müsse, begründet das Bundeswirtschaftsministerium die Vorschläge. Im Stromsektor heiße das, dass Biomasse ihre Möglichkeiten zum flexiblen Einsatz und zur Ergänzung von Wind und Sonne voll ausspielen sollte. Entsprechend werde auch aus der Branche gefordert, einen angepassten Rahmen zu schaffen, der systemdienliche Flexibilität anreize.

Özdemir sieht „echte Perspektive“

Auch Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, begrüßt die Vorschläge: „Wir geben den Betrieben mit zukunftsbereiten Biogasanlagen eine echte Perspektive: Für die meisten Betreiber lohnt es sich so weiterhin, Strom aus Biomasse flexibel bereitzustellen oder Wärme zu liefern.“

Das bedeute mehr Wertschöpfung vor Ort. Die Gemeinden hätten damit auch mehr Sicherheit für die Wärmeplanung und die Energieversorgung. Biogas bleibe eine starke Stütze der Energiewende.

Branche bleibt resigniert

Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) lehnen den Gesetzesentwurf nach wie vor ab und appellieren nun an Bundesrat und Bundestag, diesem nicht zuzustimmen.

Sandra Rostek, Leiterin des HBB, zeigt wenig Verständnis für die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts, das desaströse „Biogas-Paket“ zu unterstützen und findet deutliche Worte: „Warum das Bundeskabinett den bereits von der gesamten Branche abgelehnten Entwurf durchgewunken hat, bleibt uns schleierhaft. Der Vorschlag gefährdet die Biogasbranche akut und damit auch die Energiewende, den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit in Deutschland.“ Gerade in der aktuellen Dunkelflaute, die weiter anhalten soll, sei die Bioenergie eine wesentliche Stütze des Strommarktes und liefere im Gegensatz zur fossilen Alternative grünen Strom.

Massives Anlagensterben befürchtet

Nach einer ersten Einschätzung der Bioenergiebranche würde die Umsetzung des Kabinettsentwurfs bereits im ersten Jahr zu einem massiven Anlagensterben führen, da insbesondere die Flexibilisierungsanforderungen in der Kürze der zugebilligten Zeit kaum umsetzbar seien, während gleichzeitig nur eine vollkommen unzureichende Anhebung des Ausschreibungsvolumens um 304 MW für die Jahre 2025-2028 sowie eine leichte Erhöhung des Investitionszuschusses für die Flexibilisierung von Biogasanlagen gewährt würde. Der Branche 770 Millionen € zugesicherte Finanzierung bis 2028 zu entziehen, käme nach Ansicht des Fachverbandes Biogas einer Schließung des deutschen Anlagenparks gleich.

„Deutlich verschärfte Anforderungen an den Anlagenbetrieb ohne Übergangszeiträume bei nahezu gleichbleibender finanzieller Absicherung muss zwangsweise zu Anlagenstilllegungen führen. Dabei hatte Robert Habeck der Branche noch im Sommer eine Zukunftsperspektive in Aussicht gestellt!“, kritisiert Rostek.

Bei einer klugen und durchdachten Förderung der Bioenergieanlagen könnten in nur wenigen Jahren kostengünstig etliche Gigawatt Leistung in Form von Strom und Wärme ohne zusätzlichen Biomasseeinsatz zugebaut werden - und das heimisch, regional und klimaneutral, ohne den Zukauf von Energieträgern aus dem Ausland. Fast jeder Euro, den ein Anlagenbetreiber in Deutschland investiere, verbleibe hier und schaffe einen echten Mehrwert. „Wir fordern daher die Abgeordneten des Bundestages sowie die Bundesländer auf, dieses Paket abzulehnen und sich in der nächsten Legislaturperiode mit neuem Elan an einer guten und durchdachten Ausarbeitung zu beteiligen,“ schließt Rostek.

Weitergehende Gründe für die grundsätzlich ablehnende Haltung der Bioenergieverbände finden Sie auch in der Stellungnahme der Bioenergieverbände im HBB.

Der Kabinettsentwurf, der auf Änderungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) abzielt, könnte somit im Januar 2025 im Bundestag beraten werden.

 

 

 

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