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Erlösabschöpfung zulässig: Bundesverfassungsgericht weist Klage ab

Die Umverteilung von hohen Stromerlösen nach Ausbruch des Ukrainekriegs ist verfassungsmäßig. Die 22 Kläger sind enttäuscht.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Ökoenergieanbieters Lichtblick und 21 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken abgewiesen, nach der die Erlösabschöpfung die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen verletze. Das Gericht bewertet in seinem heutigen Urteil, dass die Erlösabschöpfung zwar ein Eingriff in die Berufsfreiheit, aber aufgrund der besonderen Ausnahmesituation während der Energiekrise als verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen sei.

Kläger sehen Eingriff als unzulässig an

„Die Richter haben die Erlösabschöpfung für die Krisensituation zwar gebilligt, aber gleichzeitig anerkannt, dass der staatliche Eingriff die Grundrechte abgeschöpfter Unternehmen beeinträchtigt hat. Damit setzen sie klare Grenzen für derart tiefe Eingriffe“, resümiert Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick, zu der Entscheidung.

Diese Eingriffe seien nur in absoluten Ausnahmefällen verfassungskonform und angemessen – auch in Zukunft. „Die ausführliche mündliche Verhandlung und die zahlreichen Beiladungen zeigen, dass dies kein einfaches Verfahren war“, sagt Adam.

Auch aus Sicht der Beschwerdeführer war es sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen in der Energiekrise entlastet hat. Es war ihrer Ansicht nach jedoch unzulässig, die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen über eine Erlösabschöpfung an den Kosten zu beteiligen.

Einbruch ganzer Geschäftsfelder

Die Erlösabschöpfung wurde mit dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) eingeführt. In der Zeit von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 wurden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren, dabei hatten damals vor allem Gas- und Kohlekraftwerke die Preise in die Höhe getrieben. Der komplexe staatliche Eingriff in das laufende Geschäft grüner Erzeuger beruhte in Teilen auf der Annahme fiktiver Erlöse. In vielen Fällen wurde vom Staat mehr Geld kassiert, als der Betreiber mit der Stromerzeugung verdient hat.

Kritik der Verbände

Die Folge: Ganze Geschäftsfelder brachen während des Abschöpfungszeitraums ein, wie der Markt für Direktlieferverträge (PPA). Dabei garantieren gerade diese langfristigen Lieferverträge stabile Energiepreise für die Verbraucher und Unternehmen.

Bei der mündlichen Verhandlung im September hatten auch die Branchenverbände Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), Bundesverband Windenergie (BWE) und Bundesverband Bioenergie (BBE) die Rechtmäßigkeit der Erlösabschöpfung bezweifelt.

Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie hier.

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