Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) will den pauschalen 1.000-Meter-Mindestabstand für Windenergieanlagen abschaffen. Dafür hat die Landesregierung einen Entwurf für eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen.
Ziel der jetzt beschlossenen Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 % der Landesfläche (rund 61.400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt. Zusätzlich soll die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium in Düsseldorf.
Ziele der Flächenvorgaben von 2032 auf 2025 vorgezogen
Der vorgelegte Entwurf sieht nun vor, die Flächenvorgabe für den Windkraftausbau in Nordrhein-Westfalen nicht, wie vom Bund vorgeschrieben, in zwei Schritten erst im Jahr 2032, sondern in nur einem Schritt bereits im Jahr 2025 zu erreichen. In einem ersten Schritt werden dazu neben bereits bestehenden Flächen sofort rund 9.000 Hektar zusätzlich mobilisiert – das entspricht rechnerisch rund 450 Windrädern. Spätestens 2024 stehen in den Windenergiebereichen der Regionalplanentwürfe insgesamt 61.400 Hektar für den beschleunigten Ausbau bereit. Das entspricht 1,8 % der Landesfläche.
„Die Landesregierung geht beim Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zielstrebig voran. Mit der parallelen Änderung von Landesentwicklungsplan und sechs Regionalplänen werden wir schon 2025, und damit deutlich früher als vom Bund geplant, die notwendigen Flächen für den Ausbau der Windenergie bereitstellen“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne).
Wüst: Schaffen einen neuen Rahmen
NRWs Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) dämpfte Neubaurs Euphorie etwas ab. „Mit diesem Landesentwicklungsplan legen wir ein Gesamtpaket vor, das den Zubau weiter vorantreibt und gleichzeitig die Akzeptanz vor Ort als wichtige Voraussetzung sichert. Wir schaffen einen neuen Rahmen, so dass der Ausbau der Windenergie einerseits schnellstmöglich voranschreiten kann und andererseits der vielerorts befürchtete ungesteuerte Zuwachs ausbleibt“, sagte Wüst.
Die Öffentlichkeit hat nun noch die Möglichkeit, zu den Änderungen Stellung zu nehmen. Hierzu gibt es eine Frist bis zum 21. Juli 2023. Erst danach kann eine finale Fassung der Änderung durch die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen werden. Der Landesentwicklungsplan gilt als das wichtigste Instrument der Landesplanung in NRW.