Nach den Bundestagswahlen fragen sich Eigentümer und Verwalter, wie es mit dem Heizungsgesetz weitergeht. Im Sondierungspapier von Union und SPD kommt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gar nicht vor.
Dabei hatte die Verpflichtung zum energetischen Sanieren nicht nur die Ampelkoalition massiv unter Druck gesetzt und zu internen Zerwürfnissen geführt, sondern die Union hatte auch explizit dagegen Wahlkampf gemacht. So wollten CDU und CSU das Heizungsgesetz der Ampel eigentlich abschaffen.
Dass davon jetzt nichts zu lesen ist, liegt wahrscheinlich daran, dass die SPD zuvor angekündigt hatte, grundsätzlich am GEG festhalten zu wollen, heißt es in der Presse. Das Thema könnte damit auch noch zu hitzigen Diskussionen bei den Koalitionsverhandlungen führen.
Heizungsgesetz: Korrektur statt Abschaffung
Der Münchner Merkur will unterdessen erfahren haben, dass die Abschaffung schon vom Tisch ist. Stattdessen soll das Gesetz korrigiert werden.
Selbst die Branche mache schon Druck. So spreche sich eine Allianz aus Verbänden für eine Reform aus. Es bedürfe einer deutlichen Vereinfachung des Gebäudeenergiegesetzes, zitiert die Zeitung aus einem Appell. Ziel sollte eine Entbürokratisierung sein, es sollten verständliche Vorgaben für Gebäudeeigentümer geschaffen werden.
Schneller voran gehen müsse es zudem mit der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. „Wir brauchen Klarheit bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen und keinen vollständigen Systemwechsel“, heißt es in dem Verbändeschreiben von Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, Bundesverband Wärmepumpe und Stadtwerkeverband VKU.
Wie geht es mit der Förderung weiter?
Die aktuelle Unsicherheit wirft auch die Frage auf, wie es mit der staatlichen Förderung des Heizungstauschs weitergeht. Für Heizungserneuerungen gibt es von der KfW Zuschüsse und einen Ergänzungskredit, sofern eine Zusage für einen Zuschuss vorliegt, erinnert der Merkur. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es Zuschüsse für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen.
Die Grundförderung als Zuschuss beträgt 30 % für alle förderfähigen Heizungsanlagen. Weitere Boni können dazukommen. Es gibt noch weitere Förderungen für Maßnahmen am Wohnhaus: Von der Dämmung des Dachs oder der Außenwände, einbruchsicheren Fenstern bis hin zum barrierefreien Hauseingang und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Doch nicht in allen Fällen gibt der Staat Geld für die neue Heizung: So wird der Heizungstausch nur dann gefördert, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und die Heizungsoptimierung gibt es erst, wenn die Anlage älter als zwei Jahre alt ist, so die aktuelle Regelung von Anfang 2024.
Ausbau der Bioenergie geplant
Geeinigt haben sollen sich SPD und Union auch auf den Ausbau der Bioenergie. Bio-Verbände hoffen nun, dass die Politiker diese Einigung in den Koalitionsverhandlungen weiter konkretisieren und um wichtige Maßnahmen für die Bioenergie ergänzen.
„Die Ankündigung, die Stromerzeugung aus Bioenergie in der neuen Legislaturperiode weiter auszubauen, ist ein sehr guter Start in die Koalitionsverhandlungen,“ kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des HBB, die Sondierungsergebnisse. „Bei dieser vagen Ankündigung darf es jedoch nicht bleiben. Vielmehr muss das Potential der Bioenergie auch im Wärme- und Verkehrsbereich adressiert werden. Der große Handlungsbedarf bei der Bioenergie sollte im Koalitionsvertrag explizit benannt und konkrete Maßnahmen festgehalten werden.“
Nicht umsetzbare Regeln streichen
Mit dem im Januar vom Bundestag verabschiedeten „Biomassepaket“ wurden im EEG zwar wichtige Verbesserungen für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas und Holzenergie vorgenommen, doch wurden gleichzeitig ambitionierte Anforderungen an den Anlagenbetrieb eingeführt, die zum Teil zu kurzfristig greifen und für manche Anlagen ohne einen Übergangszeitraum nicht umsetzbar sind oder zum Teil auch über das Ziel hinausschießen, erinnert Rostek.
Sie fordert Übergangsregeln für bestehende Anlagen, deren EEG-Vergütung bereits 2025 oder 2026 ausläuft, Erleichterungen für Kleinanlagen, güllebetonte Biogasanlagen und wärmegeführte Anlagen sowie eine Anhebung der EEG-Ausschreibungsvolumina für die Jahre ab 2027.
Laut der Verbände sollte auch die unsinnige Diskriminierung bestimmter Substrate durch den erneut abgesenkten Maisdeckel grundsätzlich überdacht werden. Bei der Ausgestaltung des neuen Strommarktdesigns muss die Bioenergie zwingend mitgedacht werden.
Immobilienverwalter fordern Entbürokratisierung beim Heizungsgesetz
Zur Eile drängt auch der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI). Die künftige Bundesregierung müsse sich so bald wie möglich verbindlich festlegen – vor allem was die rund 10 Mio. Eigentumswohnungen betrifft.
„Eigentümer und Verwalter warten nach wie vor auf praktikable Leitlinien für energetische Sanierungen“, betont BVI-Präsident Thomas Meier. Ohne eine Überarbeitung und Entbürokratisierung des GEG droht der Sanierungsstau.
Jetzige Regelungen viel zu kompliziert
„Die gesetzlichen Vorgaben sind komplex, die Förderlandschaft unübersichtlich – das hemmt dringend erforderliche Investitionen und erschwert die finanzielle Unterstützung“, kritisiert Meier. Um die Klimaziele nicht zu gefährden, müssen die politischen Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen im Wohnungseigentum grundlegend verbessert werden, fordert der BVI mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen in einem aktuellen Schreiben an die neuen Bundestagsabgeordneten.
Heizungsgesetz entschlacken und Verlässlichkeit schaffen
„Mit über 100 Paragrafen und einer Vielzahl an Förderprogrammen ist das Heizungsgesetz ein Bürokratiemonster“, ärgert sich Meier. Damit Immobilienverwaltungen Sanierungsprojekte im Wohnungseigentum zügig und wirtschaftlich umsetzen können, müsse das Regelwerk dringend entschlackt werden.
Konkret setzt sich der Verband für eine Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben und eine verlässliche, zielgerichtete Förderpolitik ein. Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern dürften nicht länger benachteiligt werden, sie müssten im Heizungsgesetz endlich die gleiche Berücksichtigung finden wie Mieter und Einfamilienhausbesitzer, heißt es im Schreiben an die Politiker.
Zu kurze Förderfristen nicht einhaltbar
Ein weiteres Hindernis seien die zu kurzen Fristen für Förderanträge. Eigentümergemeinschaften brauchten aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Beschlussverfahren Vorlaufzeiten, um Entscheidungen zu treffen und damit Investitionen sicher auf den Weg zu bringen. Der Branchenverband fordert deshalb verlängerte Antragsfristen und frühe Förderzusagen, damit notwendige Mittel auch genutzt werden können.
Faire Vergütung für Immobilienverwalter
„Als Manager der Wohnungseigentümergemeinschaft tragen Deutschlands Verwalter die Verantwortung für die Umsetzung energetischer Maßnahmen, müssen derzeit aber in der Regel für jede einzelne Maßnahme individuelle Vergütungsvereinbarungen treffen“, erklärt Meier. Das führe zu erheblichen Verzögerungen.
Der BVI schlägt deshalb ein gesetzlich verankertes Vergütungssystem vor, das sich an den Modernisierungskosten orientiert. Eine Honorarordnung nach Vorbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) könne als Grundlage für eine faire Bemessung dienen – mit einem Basishonorarsatz und einem prozentualen Zuschlag von einer bestimmten Schwelle an.