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topplus Service für Anlagenbetreiber

„Wir sind der Hausmeisterservice im Windpark“

Auflagen, Dokumentation oder Nachrüstungen machen den Betrieb einer Windenergieanlage kompliziert. Vieles davon kann eine technische Betriebsführung übernehmen, erklärt Christoph Greten vom Enwelo.

Lesezeit: 6 Minuten

Jede Stunde Stillstand kostet den Betreiber einer Windenergieanlage schnell einen fünfstelligen Betrag. Die vorausschauende Wartung und die Koordination von Serviceeinsätzen sind nur ein kleiner Teil an Maßnahmen, die zu einer möglichst geringen Ausfallzeit beitragen. Um diese Aufgaben kümmert sich ein technischer Betriebsführer. Was genau er macht und was das dem Anlagenbetreiber bringt, erklärt Christoph Greten vom Dienstleistungsunternehmen Enwelo aus Steinfurt (Nordrhein-Westfalen).

Warum ist es für Windparkbetreiber sinnvoll, die Dienstleistung der technischen Betriebsführung in Auftrag zu geben?

Greten: Wir sind das Bindeglied zwischen Eigentümer der Windenergieanlage und den Servicefirmen bzw. Gutachtern. Dabei kümmern wir uns um die Koordination, Begleitung und Prüfung von allen technischen Angelegenheiten. Es gibt heute so viele Auflagen, die der Betreiber erfüllen muss mit vielen Gutachten und regelmäßigen Prüfungen bis hin zur regelmäßigen Meldung des Anlagenzustands für die Vermarktung oder dem Erstellen von Feuerwehrplänen zur Gefahrenabwehr. Zudem fallen komplizierte Berechnungen z.B. zur Entschädigungszahlung an.

Und dann organisieren wir ganz banale Dinge wie das Freischneiden des Kranstellplatzes oder Schneeräumen im Winter, damit das Servicepersonal unfallfrei arbeiten kann. Die Arbeit lässt sich mit einem Hausverwalter vergleichen. Das kann der einzelne Betreiber nicht oder nur sehr schwer selbst machen – allein, weil ihm die nötige Software oder das Fachwissen fehlen.

Welche Gutachten sind das? Können Sie ein Beispiel nennen?

Greten: Dazu gehört u.a. die wiederkehrende Prüfung der Anlage alle vier Jahre. Das ist so eine Art TÜV-Prüfung. Wir begleiten die Gutachter, kontrollieren anschließend den Bericht und leiten ihn an die Genehmigungsbehörde bzw. die Wartungsfirma weiter. Eine andere wichtige Aufgabe ist die Kontrolle des Wartungspersonals: Erfüllt es die Leistungen, die im Servicevertrag stehen? Und wird die garantierte Verfügbarkeit eingehalten? Auch das ist kein einfacher Prozess.

Was ist kompliziert daran?

Greten: Wenn ein Hersteller eine Verfügbarkeit garantiert, gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten darüber, inwiefern ein Anlagenausfall auf seine Kappe oder die des Betreibers geht. Wir müssen dafür unterschiedliche Nachweise erbringen, z.B. Hinweise aus dem Logbuch der Anlage, das als Lebenslaufakte penibel geführt werden muss: Wann gab es aus welchem Grund einen Stillstand? Wie war zu dem Zeitpunkt das Wetter? Ähnlich ist die Nachweisführung gegenüber der Versicherung bei einem Schaden oder gegenüber Anwohnern, wenn sich diese über Lautstärke oder Schattenwurf beschweren.

Wie gehen Sie im Garantiefall vor?

Greten: Das ist immer vertragsabhängig, da gibt es kein Standardverfahren. Wenn die Anlage steht und der Betreiber keinen Strom verkaufen kann, erhält er eine Entschädigung. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch der Stromertrag an dem Tag bei den jeweiligen Windverhältnissen gewesen wäre. Das müssen wir dann alles nachweisen und berechnen.

Ist die Arbeit denn immer gleich oder gibt es bestimmte Schwerpunkte?

Greten: Ja, das hängt vom Alter der Anlage ab. Am Anfang steht die Inbetriebnahme mit der Übergabe an den Betreiber im Vordergrund. Dann kommt die Zeit, in der die Gewährleistung ausläuft. Da stehen auch bestimmte Prüfungen und Gutachten an. Im normalen Betrieb dazwischen ist es eher ruhiger. Es sei denn, es kommt z.B. bei Optimierungen zu Verhandlungen mit der Genehmigungsbehörde oder es stehen aufgrund von bestimmten Auflagen Nachrüstungen an.  

Was für Optimierungen bzw. Nachrüstungen sind das z.B.?

Greten: In jüngster Zeit hatten wir viel mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung zu tun. Mit dieser will der Gesetzgeber das nächtliche Dauerblinken der Anlagen verhindern. Oder man kann bestimmte Systeme nachrüsten, um eine Abschaltung gegen Eiswurf zu verringern, ohne das Risiko von Eisschlag zu erhöhen. Das kann u.a. eine Blattheizung oder ein Sensor sein, der Eisansatz feststellt und die Anlage abstellt, um Schäden an Menschen oder Tieren zu verhindern bzw. eine Unwucht an der Rotorblattwelle zu vermeiden.  Hierzu werten wir erst einmal intern am Jahresende aus: Was hat den Betreibern beispielsweise die Abschaltung zu einem bestimmten Zweck wie Schatten, Eis oder Schall im Jahr gekostet und lohnt sich eine Nachrüstung? Anschließend setzen wir uns mit den Betreibern, dem Hersteller der Anlage sowie des nachzurüstenden Systems an einen Tisch und überlegen, wie wir am besten vorgehen. Auch das koordinieren wir federführend.

Es gab vor einiger Zeit die Rückmeldung vieler Betreiber, dass Wartungstermine oder Serviceeinsätze kaum möglich waren, weil Personal fehlt. Hat sich die Lage wieder beruhigt?

Greten: Auch das kann man nicht pauschal sagen. Zum einen hängt es vom Hersteller ab: Einige haben im Service seit Jahren wirklich Defizite, bei anderen läuft es sehr gut. Zum anderen liegt es an der Region: Wenn in einem Gebiet in kurzer Zeit mehrere neue Parks gebaut wurden, ist es für den Hersteller nicht einfach, entsprechend Personal aufzustocken oder neue Servicestützpunkte aufzubauen. Dazu kommt, dass die Anlagen immer größer werden. Vor zehn Jahren hat man vielleicht vier bis fünf Anlagen am Tag warten bzw. reparieren können.  Wenn heute ein Team aber erstmal einen 170 m hohen Turm hochfahren und dann vielleicht ein 70 m langes Rotorblatt von innen kontrollieren muss, schafft man meist nur diese Anlage am Tag. 

Sie haben erwähnt, dass Sie auch mit der Genehmigungsbehörde in Kontakt sind. Zu welchem Anlass ist das der Fall?

Greten: In vielen Genehmigungsbescheiden gibt es Auflagen bezüglich Schall oder Schattenwurf. Mit einer Reduzierung der Leistung der Anlage zu bestimmten Stunden will die Behörde verhindern, dass die Anlage zu laut ist oder Schatten auf die angrenzenden Häuser wirft. Aber es kann sein, dass der Schall im Betrieb nicht so hoch ist wie prognostiziert. Oder dass sich der Schattenwurf allein mit der Drehung des Rotorblatts reduzieren lässt. Dann kann man eine Änderungsgenehmigung beantragen und die Leistung entsprechend erhöhen.

Was ist nach dem Ende der üblichen Laufzeit?

Greten: Nach 20 Jahren geht es bei einigen Anlagen um ein Weiterbetriebsgutachten, das alle zwei Jahre neu bewertet werden muss. Hier müssen wir uns dann u.a. um Ersatzteile für die 20 Jahre alten Anlagen kümmern. Außerdem müssen in der Regel neue Wartungsverträge verhandelt werden.

Werden denn nicht alle Anlagen repowert?

Greten: Vor einigen Jahren bei einem Börsenstrompreis von 1 bis 3 ct/kWh war das der Standard. Heute hat sich das geändert. Bei 4 bis 5 ct/kWh kann es sich lohnen, die Anlage noch ein paar Jahre am Netz zu lassen.

 

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