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Bundestagswahl 2025

Finger weg vom Bundeswaldgesetz - Waldeigentümer legen Forderungskatalog vor

Nur das Bundeswaldgesetz sichert die nötige Bewirtschaftungsfreiheit zur Auswahl der am jeweiligen Standort passenden waldbaulichen Optionen, mahnen die Waldbesitzer.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat seine Forderungen zur Bundestagswahl 2025 vorgelegt. Der Forderungskatalog umfasst neun Kern-Themen, von der Wahrung der Eigentumsrechte über die Unterstützung von Wiederaufforstung und Waldumbau bis zur Förderung der Holzverwendung.

Von der Politik fordert die AGDW ein klares Bekenntnis zur Forstwirtschaft, um die Waldbewirtschaftung erfolgreich in die Zukunft zu führen. Bedingung dafür ist eine Neuausrichtung der Forstpolitik, welche die Waldbesitzer als Partner für den Wald der Zukunft versteht.

Bundeswaldgesetz erhalten

Als Grundlage solcher Politik sichert das seit knapp 50 Jahren bestehende Bundeswaldgesetz die nötige Bewirtschaftungsfreiheit zur Auswahl der am jeweiligen Standort passenden waldbaulichen Optionen. „Das bewährte Bundeswaldgesetz, auch bekannt als ‚Verfassung für den Wald‘, ist zu erhalten und jeder Versuch der Einschränkung einer vielfältigen, multifunktionalen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu unterbinden“, betont AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter mit Blick auf die kommende Wahlperiode.

Zuständigkeiten beim BMEL verankern

Die politische Zuständigkeit für den Wald, die Forstwirtschaft und die Forstpolitik wollen die Waldeigentümer künftig eindeutig beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verankert wissen. Eine klare Zuordnung zum BMEL verlangt die AGDW auch für die Wald-Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).

„Wiederbewaldung und Waldumbau sind für die Waldbesitzer eine Generationenaufgabe, die nur mit stabiler finanzieller Unterstützung zu schultern ist“, hebt Prof. Bitter hervor. Vor diesem Hintergrund fordert die AGDW beim Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ eine Verstetigung der bislang bis 2027 befristeten Mittel und einen Mittelaufwuchs, damit neue Anträge genehmigt werden können.

Klimaschutzgesetz reformieren

Ein Umdenken verlangt die AGDW beim dringend reformbedürftigen Klimaschutzgesetz, dessen CO2-Minderungsziele an die EU-Verordnung zu Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) gekoppelt sind. „Die für den Wald entgegen der waldbaulichen Vernunft postulierten CO2-Senkenziele und die damit angestrebten Holzvorräte sind deutlich zu hoch angesetzt“, stellt Prof Bitter fest.

Die AGDW fordert daher, diese CO2-Senkenziele auf ein Niveau zu korrigieren, das sowohl die Folgen des Klimawandels als auch den Alterstrend im Wald und die Notwendigkeiten des Waldumbaus berücksichtigt.

Weitere Forderungen der AGDW zur Bundestagswahl richten sich unter anderem auf die Stärkung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, auf die Sicherung der Waldforschung, den Pflanzenschutz sowie auf Verkehrssicherungsfragen. „Unser Papier zur Bundestagswahl 2025 verdeutlicht, wie die Politik handeln sollte, damit die Waldeigentümer die nötigen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, um mit ihren Leistungen als wichtige Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft weiterhin Verantwortung für den Wald übernehmen zu können“, erklärt Prof. Bitter.

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