Weil er eine potenzielle Gefahr für die Menschen darstellt, erlaubt die Regierung von Oberbayern den Abschuss des Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m Anfang der Woche per Allgemeinverfügung (top agrar berichtete). Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR) erklärte der Vorsitzende des Bayerischen Jagdverbandes, Ernst Weidenbusch, dass die Allgemeinverfügung inhaltlich "weltfremd" sei und nicht mit Jagd nicht zusammenpasse. Eine Liste mit Jägern zu erstellen, die den Wolf abschießen sollen, sei seiner Ansicht nach keine gute Idee.
Wenn ein Wolf abgeschossen werden sollte, müsse die Regierung von Oberbayern qualifizierte Instanzen wie den Jagdverband oder den Staatsforst beauftragen. "Aber Leute einfach mit einer Waffe in der Hand loszuschicken, das ist eine schlechte Idee", sagte Weidenbusch im Gespräch mit dem BR. Grundsätzlich sei es wichtig, dass ein Gericht feststelle, der Wolf, der im Chiemgau auffällig geworden war, tatsächlich eine Gefahr bestehe – die Klage des Bund Naturschutz begrüßte er indirekt.
Keine klare Regelung für versehentliche Abschüsse anderer Wölfe
Weidebusch zufolge gebe die Allgemeinverfügung auch keine klare Antwort auf die Frage, was passiert, wenn ein Jäger einen Wolf erschießt, der nicht der Wolf GW2425m ist. Ein Regierungssprecher hatte dazu erklärt, dass diesem Jäger nicht passierte – „eine sportliche Aussage“, findet Weidebusch.
Der Vorsitzende des Bayerischen Jagdverbandes empfiehlt Jägern, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München abzuwarten. Weil Wolfsjäger auf diese Weise Anfeindungen ausgesetzt sein könnten, warnte er davor, sich auf die in der Allgemeinverfügung angekündigte Liste der Regierung von Oberbayern. Weidebusch geht davon aus, dass das Gericht die Allgemeinverfügung außer Kraft setzen werde. Der Wolf war zuletzt am 19. Dezember nachgewiesen worden. Sein aktueller Aufenthaltsort ist unklar.