Seit dem ersten Januar dürfen Altkleider nicht mehr über den Restmüll, sondern nur noch mit der Altkleidersammlung entsorgt werden. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die das Recycling von Kleidungsstücken verbessern soll.
Laut Verbraucherzentrale gilt dies aber nicht für stark verschmutzte, verschlissene oder z. B. kontaminierte Kleidung, was auch Betreiber öffentlicher Sammelcontainer wie die Deutsche Kleiderstiftung betonen. Hintergrund ist, dass einige Kleidungsstücke sind nicht mehr geeignet sind, um z. B. als Dämmstoff eingesetzt zu werden. Diese gehören weiterhin in den Hausmüll.
Wir möchten wissen, wie die Landwirtinnen und Landwirte mit alter Kleidung umgehen. Eine kurze Befragung finden Sie unten.