Kurz vor Redaktionsschluss (10.12.2020) deutete sich im Kabinett ein Kompromiss zur TA-Luft an. Für tiergerechte Ställe sieht der Entwurf ausdrücklich höhere Emissionen vor.
Dennoch gibt es Kritik vom Bauernverband. Der Entwurf bringe den Bau von Tierwohlställen noch nicht flächendeckend nach vorne, so der Westfälisch Lippische Landwirtschaftsverband (WLV). Insbesondere die Verschärfungen bei den Schutzmaßnahmen, an denen alle Änderungen gemessen werden sollen, verhinderten nach wie vor den großflächigen Umbau hin zu mehr Tierwohl.
Was bislang diskutiert wird:
- Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) wird in den Anhang der TA-Luft aufgenommen. Bisher waren die Geruchsimmissionen Ländersache.
- Neue, größere BImSch-Ställe sollen verpflichtend über eine Abluftreinigung verfügen. Dazu zählen Ställe mit 2000 Mastschweine-, 750 Sauen-, 6000 Ferkel- oder 40000 Geflügelplätzen. In Bestandsbauten dieser Größe ist die Technik innerhalb von fünf Jahren nachzurüsten. Eine Ausnahme sieht der Entwurf für „qualitätsgesicherte Haltungsverfahren“ vor. Welche tierwohlrelevanten Elemente hier gemeint sind, geht daraus jedoch nicht hervor.
- Kleinere BImSch-Neubauten sollen ihren Ammoniakausstoß um 40% reduzieren. Bestandsbauten haben bis zum 1.1.2029 Zeit. Um das Ziel erreichen zu können, dürfen die Betriebsleiter z.B. die Gülle ansäuern, eine Abluftreinigung oder eine Güllekühlung einbauen.
- Um die Emissionen zu senken, wird auch die Mehrphasenfütterung in die TA-Luft aufgenommen. Sie soll für Schweine und Geflügel gelten. Der Entwurf sieht klare Obergrenzen für die Stickstoff- und Phosphorgehalte in den Ausscheidungen vor.
- Neue Güllelager sollen so abgedichtet werden, dass eine 90%ige Emissionsminderung erzielt wird, für Altanlagen ist ein Minderungsgrad von 85% vorgesehen.
- Der Entwurf sieht keine Prüfung für Bioaerosole mehr vor.
Der Bundesrat muss den Entwurf ebenfalls noch absegnen. Änderungen sind nicht ausgeschlossen. Verfolgen Sie die weitere Entwicklung auch auf www.topagrar.com
Sonja Friedemann, WLV, Münster