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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

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Agrarminister einigen sich auf neue Fruchtfolge Regeln in GLÖZ 7

Ab 2025 soll der Fruchtwechsel auf jedem Ackerschlag spätestens im dritten Jahr erfolgen. Darauf einigen sich die Länder. Für Mais-Mischkulturen gibt es noch eine Ausnahme.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Agrarministerinnen und –minister der Länder haben sich in einem Umlaufbeschluss auf Anpassungen bei den Regeln für die Agrarzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Dazu gehört auch eine Vereinfachung der bisherigen Fruchtfolgeregeln aus GLÖZ 7.

Die bisherige Regelung zum Fruchtwechsel soll dahingehend vereinfacht werden, dass der Fruchtwechsel auf jedem Ackerschlag spätestens im dritten Jahr erfolgen muss. Damit entfallen starre, prozentuale Flächenangaben sowie sämtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Anbau von Zwischenfrüchten und der Nutzung von Untersaaten, einschließlich der damit verbundenen Daten und Fristen.

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Mais-Mischkulturen ab 2026 keine Hauptfrucht mehr

Schleswig-Holstein hat sich zudem dafür stark gemacht, dass der von der EU-Kommission geforderte Wegfall der Mais-Mischkulturen bei GLÖZ 7 als eigenständige Hauptkultur erst ab dem Antragsjahr 2026 gelten soll - ein Jahr später als die neuen sonstigen Fruchtfolge-Regeln; das teilt das Agrarministerium aus Schleswig-Holstein mit. Damit ist die bisherige Möglichkeit, in langjährigen Mais-Selbstfolgen mit einem Mais-Stangenbohnengemisch abzuwechseln, nur noch ein Jahr weiter möglich.

Einige Ausnahmeregelungen bei der Fruchtfolge sollen hingegen beibehalten bleiben - so wie in den aktuell gültigen GLÖZ 7-Regeln. Das gilt insbesondere für Grünlandbetriebe, Biobetriebe, Gemüsebetriebe und Saatgut erzeugenden Betriebe.

Mit der Zustimmung der Länder, kann der Bund nun die Änderungen im deutschen GAP-Strategieplan einarbeiten und der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen. Dafür gibt es aus Brüssel eine Frist bis Mitte Juli. „Ich hoffe nun, dass der AMK-Beschluss auch so im GAP-Strategieplan umgesetzt und von der EU-Kommission genehmigt wird“, sagte der Agrarminister von Schleswig-Holstein, Werner Schwarz.

Für den Minister sind insbesondere die vereinfachten Regeln bei der Fruchtfolge in ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung.

Schleswig-Holstein unterstützt neue GAP-Förderung für die Weide

Schwarz begrüßte zudem, die Pläne auf Bundesebene, dass zukünftig auch Weidehaltung auf Grünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zusätzlich gefördert werden soll. Das hatte die Ampel-Koalition in ihre Einigung auf ein Agrarpaket in dieser Woche geschrieben. Wie die neue Weidetier- bzw. Grünlandprämie ausgestaltet wird und ob sie als eine neue Öko-Regelung aufgenommen wird, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Das soll das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jetzt ausarbeiten, vereinbarten die Koalitionäre - nach Informationen die top agrar vorliegen.

Die neue Grünland-Förderung in der GAP setze eine langjährige Forderung aus Schleswig-Holstein um. Bereits auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Büsum im Frühjahr 2023 hatten sich die Länder auf Initiative von Schleswig-Holstein für eine Unterstützung von Grünlandbetrieben sowie Milchviehbetrieben mit Weidehaltung ausgesprochen.

„Nun kommt es allerdings auf die Umsetzung an: Mir ist es wichtig, dass die Neuregelung nicht zulasten der Basisprämie erfolgt, sondern genau die Milchviehhalterinnen und –halter erreicht, die bisher bestehende Öko-Regelungen kaum nutzen konnten“, sagte Schwarz und appellierte an die Ampel-Koalition in Berlin dies bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

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