Die seit Jahresbeginn geltende vorläufige Haushaltsführung hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ausgaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin können Zahlungen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben weiterhin geleistet werden. Dazu zählt, dass zu Beginn der vorläufigen Haushaltsführung 45 % der vorgesehenen Mittel zur Verfügung stehen.
Fortführung wichtiger Programme gesichert
Zu den weiterhin finanzierten Maßnahmen zählen beispielsweise das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung, das Bundesprogramm Energieeffizienz und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Auch der Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) kann anteilig ausgezahlt werden. Alle übrigen Zahlungen der Agrarsozialpolitik können als gesetzliche Verpflichtungen in vollem Umfang geleistet werden.
Die GAK-Maßnahmen „Waldumbau“ und „Wiederaufforstung“ bleiben über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert.
Bewährtes Verfahren bei Bundestagswahlen
Die vorläufige Haushaltsführung ist ein routinemäßiges Verfahren in Jahren, die auf eine Bundestagswahl folgen. Bereits 2022 galt sie fast ein halbes Jahr, bevor der Bundeshaushalt beschlossen wurde. Anders als bei einer Haushaltssperre können begonnene Maßnahmen weitergeführt und bewilligte Mittel ausgezahlt werden.