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topplus Antragsverfahren 2025

Förderung der Mehrkosten bei Umbau der Tierhaltung startet

Die BLE startet das Antragsverfahren zur Förderung der laufenden Mehrkosten von Tierwohlmaßnahmen. Antragsberechtigt sind schweinehaltende Betriebe, die besondere Leistungen beim Tierwohl erbringen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab Januar 2025 können Betriebe im Rahmen des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen, durch das laufende Mehrkosten von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls gefördert werden.

Antragsberechtigt sind schweinehaltende Betriebe, die bereits jetzt in ihren Ställen besondere Leistungen im Bereich Tierwohl erbringen. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft in einer von der BLE anerkannten Erzeugerorganisation oder die Teilnahme an einem Kontrollsystem, das die Einhaltung der erforderlichen Tierwohlkriterien überprüft und garantiert. 

400 Betriebe können Antrag rückwirkend stellen

Bis zum Jahresende hat die BLE 29 Organisationen oder Träger von Kontrollsystemen sowie rund 400 Betriebe anerkannt. Diese Betriebe können ab dem nächsten Jahr rückwirkend für das Haltungsjahr 2024 eine Mehrkostenförderung pro förderfähigem Tier beantragen. 

Damit diese wiederkehrenden Anträge möglichst einfach gestellt und zügig bearbeitet werden können, greift die BLE auf eine neu entwickelte Software zurück, mit der eine barrierefreie und digitale Antragsstellung, -prüfung und -bearbeitung möglich ist.

„Mit diesem neuen Programm verbessern wir nicht nur unseren Service gegenüber den Antragsstellenden, sondern auch die Digitalisierung solcher Antragsverfahren“, so BLE-Präsidentin Dr. Margareta Büning-Fesel.

In beiden Förderbereichen können derzeit weitere Anträge gestellt werden. Informationen dazu gibt es auf der BLE-Internetseite unter www.ble.de/umbau-tierhaltung . Darüber hinaus erreichen Interessenten die BLE zu den Servicezeiten telefonisch über zwei Hotlines, im Bereich der investive Förderung ist das die Nummer 0228/6845 -2755, für die Förderung laufender Mehrkosten die Nummer 0228/6845 -2298.

Meiste Anträge aus Niedersachsen

Für eine investive Förderung von Stallum- und -neubauten im Rahmen des Bundesprogramms sind bisher 162 Anträge bei der BLE in Bonn eingegangen. Wir die Behörde am 23.12. mitteilte, haben annähernd 100 Betriebe bereits mit ihren Stallbauprojekten begonnen. 

Die meisten Antragsteller für die investive Förderung kommen mit 52 aus Niedersachsen. Es folgen Baden-Württemberg mit 31, Bayern mit 29, Nordrhein-Westfalen mit 22 sowie Schleswig-Holstein mit 13 Betrieben. Vier Antragsteller kommen aus Hessen, jeweils drei aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt und zwei aus Mecklenburg-Vorpommern. Jeweils ein Betrieb hat die Investitionsförderung im Saarland, in Sachsen und in Thüringen beantragt.

Von den 162 Antragstellern wirtschaften 131 Betriebe konventionell, 24 ökologisch und sieben sind Umsteller. 96 Betriebe betreiben Schweinemast, 58 Sauenhaltung und acht Ferkelaufzucht. 

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