Die Landesregierung in Niedersachsen möchte Tierhalter bei der Umstrukturierung ihrer Betriebe unterstützen. Im Rahmen dem Zukunftsprogramm Diversifizierung können Landwirte Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung neuer Einkommensalternativen erhalten. Voraussetzung dafür: Sie müssen ihre Tierbestände teilweise oder ganz abstocken. Mit der Diversifizierungsförderung reagiere die Landesregierung auf die abnehmenden Tierzahlen und Tierhaltungsbetriebe, so das niedersächsiche Landwirtschaftsministerium.
Pro Jahr stehen für die Förderrichtlinie 6,5 Mio. € bereit. Anträge für die aktuelle Förderperiode können Landwirte bis zum 2. Dezember 2024 einreichen. Für die nächste Förderperiode im kommenden Jahr können Anträge bis zum 15. Juni 2025 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden.
Was wird konkret gefördert?
Mit der Fördermaßnahme werden Betriebe unterstützt, die ihren Tierbestand teilweise oder ganz abstocken und in ihre Diversifizierung, also alternative Einkommensquellen, investieren wollen. Dazu zählen z.B. die eigene Verarbeitung von Obst und Milch, Direktvermarktungsmöglichkeiten, Angebote für Landtouristik oder auch ein Hofcafé.
Förderfähig sind Investitionen in Inventar sowie bauliche Investitionen in bestehenden Gebäuden (bis maximal 30 % Erweiterung des vorhandenen Baukörpers) und damit verbundene Architekten- und Ingenieurleistungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der Investiotionskosten. Dabei muss die Zuwendungshöhe über 5.000 € liegen und maximal 300.000 € betragen.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen, die dauerhaft mindestens 30 Großvieheinheiten (GV) ihrer Tierplätze bei Rindern, Schweinen oder Geflügel (ausgenommen sind Mobilställe) abbauen. Bei Anbindehaltung von Rindern müssen lediglich mindestens zehn GV abgebaut werden. Der Abbau muss komplette Stallgebäude umfassen und darf maximal 15 Monate vor Antragsstichtag erfolgt sein.
Außerdem müssen Betriebssitz und Investitionsort in Niedersachsen liegen. Als Antragsteller kommt ausschließlich der abgebende Tierhalter bzw. der Eigentümer des Stallgebäudes, der in das Diversifizierungsprojekt investiert, in Frage. Zudem darf mit dem Projekt nicht vor Erteilung der Bewilligung begonnen worden sein.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der LWK Niedersachsen im Bereich der Agrarförderung. Neben den Antragsunterlagen muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahme eingereicht werden. Ausnahmsweise ist die baurechtliche Genehmigung beim ersten Antragsverfahren spätestens mit Vorlage des Verwendungsnachweises vorzulegen. Auskunft erteilt die zentrale Bewilligungsstelle der Ernährungswirtschaft unter dem Kontakt helmut.maasberg@lwk-niedersachsen.de .
ISN: Verheerendes Signal und Steuerverschwendung
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) sieht das neue Förderprogramm kritisch. Denn im Rahmen des Förderprogramms können quasi mit dem Abbau der Tierhaltung Pluspunkte gesammelt werden, um Förderung für Investitionen außerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion zu bekommen. Dieses Förderprogramm sei daher eine vertane Chance, so die ISN in einem Statement.
In der Gesamtbetrachtung, in der zudem auffalle, dass das Land Niedersachsen sämtliche Unterstützung für Schweinehalter – u.a. die Ringelschwanzprämie – gestrichen hat, entstehe dadurch das verheerende Signal an die Schweinehalter: Wir wollen euch nicht! Die Landesregierung fördere den Abbau, statt – anders als sie es sich selbst im eigenen Koalitionsvertrag auf die Fahne geschrieben hat – den Umbau und die Transformation der Tierhaltung.
In den Augen der ISN sollte Niedersachsen sich stattdessen ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen. So will z.B. Hessen extra einen runden Tisch einrichten, um explizit Schweinehaltung im Land zu halten. Da das niedersächsische Diversifizierungsprogramm Investitionen in die landwirtschaftliche Urproduktion insgesamt ausschließt, werde de facto sogar der Ausstieg aus der Landwirtschaft vorangetrieben.
"Aus Sicht der Schweinehaltung ist diese Prämie kontraproduktiv zum Förderprogramm Stallumbau des Bundes und zur Transformation der Schweinehaltung, denn die Wohnungen, die mit der Maßnahme auf den Höfen finanziert werden, verhindern dann zusätzlich Umbaumaßnahmen von tierhaltenden Betrieben in der Nachbarschaft. Schade um das Steuergeld, das man für die Transformation der Tierhaltung hätte sinnvoll einsetzen können", ordnet ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack die Fördermaßnahme ein.