Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 Maul- und Klauenseuche Gülle und Wirtschaftsdünger

Neues Blockade-Werkzeug?

Bundesrat befürchtet mehr Umweltklagen durch Rechtsbehelfsgesetz

Die geplante Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes dürfte Umweltschützer ermutigen, häufiger zu klagen. Die Sorge ist groß, dass Politik und Behörden ständig ausgebremst werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat befürchtet einen Anstieg der Umweltklagen. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung kritisiert die Länderkammer, dass im Rahmen der von der Bundesregierung angestrebten Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes eine Erweiterung der Klagegegenstände vorgesehen ist.

Eine „hinreichende Abschätzung des mit der Erweiterung der Klagegegenstände für die Behörden der Länder verbundenen Aufwandes“ hingegen sei nicht erfolgt, heißt es dort weiter.

Gravierende Folgen

Eine Erhöhung der Zahl der Klagegegenstände um „weitere Pläne und Programme, weitere Zulassungsverfahren sowie um Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen“ werde zu mehr Klageverfahren bei Ländern und Kommunen führen, so die Sorge der Länder.

Die Erweiterung der Klagegegenstände wirke sich dadurch umso gravierender aus, als mit den parallel verfolgten Gesetzgebungen zur Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien Rechtsunsicherheiten entstünden, merkt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme an, die ebenfalls zu einem Anstieg der Klageverfahren führen könnten.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, eine Evaluierung des mit der Erweiterung der Klagegegenstände verbundenen Aufwandes vorzunehmen.

Bundesregierung sieht das anders

Die Bundesregierung weist dagegen in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass die vorgesehene Anpassung keine Erweiterung der Klagemöglichkeiten bewirke. Die Rechtslage nach den europa- und völkerrechtlichen Bestimmungen sowie nach der höchstrichterlichen Praxis werde „lediglich im nationalen Recht punktuell nachvollzogen“, um die Völker- und Europarechtskonformität des Gesetzes sicherzustellen.

Die bisherigen Erfahrungen mit umweltrechtlichen Verbandsklagen im deutschen Recht aus den vergangenen Jahren zeigten, dass Klagen anerkannter Umweltvereinigungen in allen Fällen zulässig waren, in denen sie sich aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs oder des Bundesverwaltungsgerichts dazu berechtigt sahen - unabhängig davon, ob das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz dies vorsehe.

Den Vorschlag einer Evaluation lehnt die Bundesregierung entsprechend ab, so wie auch andere Vorschläge der Länderkammer. In wenigen Punkten gibt die Bundesregierung an, Vorschläge prüfen zu wollen.

Mit der Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sollen Regelungen zum Zugang zu Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten an die Anforderungen der Aarhus-Konvention und entsprechende unionsrechtliche Vorgaben angeglichen werden. Die 1998 beschlossene und heute unter anderem von allen europäischen Staaten sowie der EU unterzeichnete Konvention soll die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft für wirksamen Umweltschutz stärken.

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

vg-wort-pixel
top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.