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Maßnahmen zurücknehmen

CDU/CSU stellt Antrag für alte Agrardieselvergütung und neue Agrarpolitik

In einem Antrag fordert die Union die Bundesregierung auf, die Agrardieselvergütung wieder vollständig wie früher zurückzuholen und keine nationalen Alleingänge bei Agrarthemen zu unternehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaftsbetriebe sowie von deren Beschäftigten. Nur wenn es den land-, ernährungs- und forstwirtschaftlichen Betrieben „in ihrer ganzen Vielfalt gut geht“, gebe es eine verlässliche regionale Wertschöpfung und Versorgung, heißt es darin.

Nur damit lasse sich die Ernährung weltweit und zu bezahlbaren Preisen sichern. „Nur dann können Ackerland, Wiesen und Wälder nachhaltig genutzt werden. So erhalten wir intakte ländliche Räume, in denen die Menschen sich zu Hause fühlen“, schreibt die Union.

Agrardieselrückvergütung wieder komplett zurückholen

Die Bundesregierung wird aufgefordert, mehrere Maßnahmen zurückzunehmen bzw. zu verändern. So soll unter anderem die Agrardieselrückvergütung in der Land- und Forstwirtschaft sowie in allen anderen von diesen Maßnahmen betroffenen land- und fortwirtschaftsnahen Wirtschaftsbereichen im bisherigen Umfang (Stand 31.12.2023) wieder eingeführt sowie die finanzielle Last aus Steuern und Abgaben auf maximal die EU-Durchschnittsbelastung begrenzt werden.

Keine nationalen Alleingänge mehr

„Regulatorische Alleingänge“ auf Nationalebene, wie beispielsweise im Bereich der Puten- und Geflügelhaltung, bei der Forstwirtschaft oder bei der Tierhaltungskennzeichnung, „die die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland einschränken“, sollen unterbleiben.

Zudem solle sich gemeinsam mit der neuen EU-Kommission, den Ländern, dem Berufsstand und der Wissenschaft dafür eingesetzt werden, für eine Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu sorgen, beispielsweise durch eine Entflechtung von Direktzahlungen und Umweltleistungen sowie durch eine Ausweitung von Bagatellgrenzen. Unpraktikable und teils doppelte Dokumentationspflichten für landwirtschaftliche Betriebe, wie sie etwa im Rahmen der Stoffstrombilanz vorgesehen sind, sollen wieder abgeschafft werden.

Investitionen in die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, egal ob konventionell oder ökologisch ausgerichtet, sollten „zielgerichtet“ und „in Abstimmung mit dem Berufsstand, der Wissenschaft und der Wirtschaft“ ermittelt werden.

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