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DBV sauer über Verschärfungen im UGB

Mit allergrößter Sorge verfolgt der DBV die Verhand­lungen zum Umweltgesetzbuch (UGB).

Lesezeit: 2 Minuten

Mit allergrößter Sorge verfolgt der DBV die Verhand­lungen zum Umweltgesetzbuch (UGB). "Wenn es nicht zu massiven Änderungen der Entwürfe kommt, ist für den landwirtschaftlichen Berufsstand kein Umweltgesetzbuch besser als ein Umweltgesetzbuch in dieser Form", schrieb DBV-Präsident Gerd Sonnleitner an die Bundes­minister Horst Seehofer und Michael Glos. Damit erinnerte er diese auch an ihre Zusagen, dass das UGB keine Verschärfungen der Auflagen für Landwirte mit sich bringen würde. Obwohl neben dem DBV eine Vielzahl von Bundesländern und Verbänden im Rahmen der Anhörung weitreichende Kritik am UGB geübt und eine umfassende Überarbeitung einge­fordert hätten, zeige das Bundesumweltministerium dem Vernehmen nach keine Bereit­schaft, Änderungen vorzunehmen. Stattdessen werde ohne Rücksicht auf die im Koalitionsvertrag festgelegten Prinzipien für das UGB das Verfahren auch in der Sommerpause mit großem Zeitdruck fortgesetzt. So wie das Gesetzesvorhaben jetzt formuliert ist, dürfe es keinesfalls bleiben. Gemessen an dem Grundsatz, keine Standards anzuheben, drohten nach wie vor eine Vielzahl von unge­rechtfertigten und überzogenen Verschärfungen für die Landwirte und Grundeigen­tümer durch das UGB, so Sonnleitner. Er wies insbesondere auf die geplanten Ver­schärfungen für Güllebehälter, das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht, die Gewässer­randstreifen, bis zu der Verpflichtung, Umweltbeauftragte zu bestellen, hin. Angesichts dessen wirke es geradezu zynisch, dass das Bundesumweltministerium auch noch bei der Versendung des Referenten­entwurfs betont habe, keine Verschärfungen vornehmen zu wollen.


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