Mit allergrößter Sorge verfolgt der DBV die Verhandlungen zum Umweltgesetzbuch (UGB). "Wenn es nicht zu massiven Änderungen der Entwürfe kommt, ist für den landwirtschaftlichen Berufsstand kein Umweltgesetzbuch besser als ein Umweltgesetzbuch in dieser Form", schrieb DBV-Präsident Gerd Sonnleitner an die Bundesminister Horst Seehofer und Michael Glos. Damit erinnerte er diese auch an ihre Zusagen, dass das UGB keine Verschärfungen der Auflagen für Landwirte mit sich bringen würde. Obwohl neben dem DBV eine Vielzahl von Bundesländern und Verbänden im Rahmen der Anhörung weitreichende Kritik am UGB geübt und eine umfassende Überarbeitung eingefordert hätten, zeige das Bundesumweltministerium dem Vernehmen nach keine Bereitschaft, Änderungen vorzunehmen. Stattdessen werde ohne Rücksicht auf die im Koalitionsvertrag festgelegten Prinzipien für das UGB das Verfahren auch in der Sommerpause mit großem Zeitdruck fortgesetzt. So wie das Gesetzesvorhaben jetzt formuliert ist, dürfe es keinesfalls bleiben. Gemessen an dem Grundsatz, keine Standards anzuheben, drohten nach wie vor eine Vielzahl von ungerechtfertigten und überzogenen Verschärfungen für die Landwirte und Grundeigentümer durch das UGB, so Sonnleitner. Er wies insbesondere auf die geplanten Verschärfungen für Güllebehälter, das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht, die Gewässerrandstreifen, bis zu der Verpflichtung, Umweltbeauftragte zu bestellen, hin. Angesichts dessen wirke es geradezu zynisch, dass das Bundesumweltministerium auch noch bei der Versendung des Referentenentwurfs betont habe, keine Verschärfungen vornehmen zu wollen.
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