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EU-Mercosur-Abkommen und E-Rechnungen: Das Wichtigste der Woche zusammengefasst

Was war die Woche wichtig? Der kompakte Rückblick: Von EU-Mercosur-Abkommen über E-Rechnung bis zum Verbot von Flufenacet und Flutolanil.

Lesezeit: 4 Minuten

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EU-Mercosur-Abkommen: Diese Zahlen sollten Landwirte kennen

  • Nach 25 Jahren Verhandlungsdauer hat die EU-Kommission mit den vier Mercosur-Ländern ein Freihandelsabkommen abgeschlossen - trotz vehementer Widerstände aus der Landwirtschaft und einigen EU-Mitgliedstaaten.

  • Die Mercosur-Staaten verpflichten sich, rund 90 % der Zölle auf gelieferte Autos, Maschinen und Maschinenteile und auf Pharmaprodukte aus der EU zu streichen bzw. erheblich zu senken. Demzufolge werden europäische Exporteure jedes Jahr mehrere Milliarden Euro an Zöllen einsparen.

  • Die Zugeständnisse erkaufte sich Brüssel vor allem durch Importzollerleichterungen bei den Agrarprodukten. Dabei handelt es sich vornehmlich um EU-Einfuhren von Rind-, Schweine-, Geflügelfleisch, Zucker und Bioethanol. Die zoll-begünstigten Liefermengen sind grundsätzlich kontingentiert.

  • Tritt das neue Abkommen in Kraft, könnten künftig 99.000 t Rindfleisch – also 80 % mehr als unter der Hilton-Regelung – zollbegünstigt in die EU kommen.

  • Der Agrarsektor sieht aufgrund ungleicher Produktionsstandards und fehlender effizienter Kontrollinstrumente der EU-Kommission Herausforderungen.

Das Wichtigste zur E-Rechnung in der Landwirtschaft

  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen Landwirte in der Lage sein elektronische Rechnungen zu empfangen, und ab 2028 müssen sie selbst elektronische Rechnungen ausstellen können.

  • Einfache PDF-Dokumente zählen nicht mehr als elektronische Rechnungen; es sind spezielle Formate wie XML erforderlich, um ordnungsgemäße Rechnungen für den Vorsteuerabzug nachweisen zu können.

  • Zur Bearbeitung der E-Rechnungen wird spezielle Software benötigt, die den XML-Datensatz sowohl maschinell verarbeiten als auch für den Menschen lesbar machen kann.

  • Für die Ausstellung und den Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsregelung, außer für den Versand ab 2028, was bedeutet, dass Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden müssen.

  • Vorsicht bei E-Rechnungen für Kleinstbeträge und internationalen Geschäften; es gelten dieselben Regeln für den Vorsteuerabzug.

Nagelneuer Traktor für 300.000 € bei Auslieferung geschrottet

  • Ein Händler hatte bei der Auslieferung eines nagelneuen Traktors und einer Sämaschine im Kreis Donau-Ries einen Unfall.

  • Der Gesamtschaden an den Fahrzeugen wird auf rund 200.000 € geschätzt, bei einem Neupreis von 300.000 €.

  • Der Unfall ereignete sich, als der Traktorfahrer in Fünfstetten von der Fahrbahn abkam und gegen eine Leitplanke prallte.

  • Glücklicherweise blieb der Fahrer unverletzt, jedoch wird nun wegen Verstößen gegen die Versicherungs- und Zulassungspflicht ermittelt, da an der Zugmaschine kein Kennzeichen angebracht war.

EU-Kommission macht ernst beim Verbot von Flufenacet und Flutolanil

  • Die EU-Kommission will die Zulassung für die beiden Pflanzenschutzwirkstoffe Flufenacet und Flutolanil wie befürchtet nicht erneut verlängern. Die Behörde hat deshalb jetzt zwei entsprechende Vorschlagsentwürfe im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) zur Diskussion eingereicht.

  • In den Vorschlagsentwürfen führt die Kommission aus, dass beide Wirkstoffe die Kriterien für eine erneute Zulassung nicht länger erfüllen. Zur Begründung verweist die Kommission bei Flufenacet unter anderem auf dessen endokrinschädlichen Eigenschaften.

  • Deutschland hatte einen Antrag zur Neueinstufung von TFA bei der Europäischen Chemikalienagentur gestellt. Die Kommission verweist in ihrer Antragsbegründung zudem auf eine von der Bayer AG durchgeführte Studie. Diese hat gezeigt, dass bei Kaninchenföten schwerwiegende Missbildungen auftraten, nachdem ihnen TFA verabreicht wurden.

  • Letztendlich müssen die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten über den Vorschlag entscheiden, was noch einige Monate in Anspruch nehmen kann.

Landwirt konfrontiert Habeck: Wo bleibt der frische Wind?

  • Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck besuchte Landwirt Tilo von Donner zu einem Küchentischgespräch, bei dem beide ihre Meinungen zu verschiedenen landwirtschaftlichen Themen austauschten.

  • Von Donner äußerte Bedenken zur Darstellung von Kühen als „Klimakiller“ und betonte ihre Rolle in natürlichen Kreisläufen und der Biodiversität, woraufhin Habeck zustimmte.

  • Das Gespräch thematisierte auch das EU-Mercosur-Abkommen, wobei von Donner Sorgen über unterschiedliche Produktionsstandards äußerte, während Habeck die Schutzmechanismen der EU hervorhob.

  • Besprochen wurden zudem die umstrittenen strengen EU-Regelungen für den Kuchenverkauf von Vereinen, welche nach Habecks Aussage ehrenamtliches Engagement nicht behindern sollten.

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