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Folgart: Milchfonds sofort umsetzen

Die von vielen Mitgliedstaaten geforderte, deutlich höhere Quotenaufstockung konnte zwar verhindert werden, doch auch die 5x1 % beschlossene Quotenerhöhung stellt die deutschen und europäischen Milcherzeuger vor erhebliche Herausforderungen. Das erklärte heute DBV-Milchpräsident Udo Folgart.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von vielen Mitgliedstaaten geforderte, deutlich höhere Quotenaufstockung konnte zwar verhindert werden, doch auch die 5x1 % beschlossene Quotenerhöhung stellt die deutschen und europäischen Milcherzeuger vor erhebliche Herausforderungen. Das erklärte heute DBV-Milchpräsident Udo Folgart. In der derzeitigen Marktlage sei die Zuteilung einer weiteren Quotenmenge absolut kontraproduktiv. Insbesondere die erneute Sonderbehandlung der italienischen Milcherzeuger sei im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Milchmarktpolitik vollkommen inakzeptabel, so Folgart. Jetzt müsse alles daran gesetzt werden, dass der zugesagte Milchfonds so schnell wie möglich mit Leben erfüllt und den Milcherzeugern zur Verfügung gestellt wird. Hierzu gehöre insbesondere, dass die genehmigten Begleitmaßnahmen wie z. B. Investitionsbeihilfe, Weideprämie, Unterstützung von Dauergrünland in benachteiligten Gebieten etc. schnellstmöglich umgesetzt werden. Folgart appellierte in diesem Zusammenhang an Bund und Länder, sofort die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen anzugehen. Dies gelte insbesondere auch für den Wegfall des Quotennachweises bei zukünftigen Investitionen. Der Wegfall des Quotennachweises sei zwar grundsätzlich von den EU-Agrarministern beschlossen worden, jetzt müsse aber auch eine sehr zeitnahe Umsetzung in europäisches und nationales Recht erreicht werden. Es sei sicherzustellen, dass auch die sich bereits in Planung befindlichen Investitionstätigkeiten von dem Quotennachweis befreit werden, so Folgart. Der Milchpräsident begrüßt jedoch, dass die Kommission von ihrem bisherigen Ziel, die Intervention abzuschaffen, abgebracht werden konnte und dieses Instrument sowohl für Butter als auch für Magermilchpulver in unveränderter Form weitergeführt wird.


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