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Schwarz-Rote Koalitionsverhandlungen: Das ist zur Landwirtschaft bekannt

Die Verhandler von CDU/CSU und SPD sind ein gutes Stück vorangekommen - auch bei agrarpolitischen Themen. Am Ziel ist man allerdings noch nicht. Ein Knackpunkt könnte der Mindestlohn sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Arbeitsgruppen von Union und SPD haben ihre Ergebnisse aus den Koalitionsgesprächen vorgelegt. Das gilt auch für die Arbeitsgruppe „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“. Nach top agrar-Informationen soll hier in wichtigen Punkten Einigung erzielt worden sein, womit die agrarpolitischen Leitplanken einer möglichen schwarz-roten Bundesregierung zumindest in Teilen schon festgezurrt wären.

Bisher nichts zum Mindestlohn?

Zu den Details hält man sich allerdings weiterhin sehr bedeckt. Man räumt jedoch ein, dass es auch in dieser Fachgruppe noch etliche Themen gab, die nicht abschließend geklärt wurden. Damit soll sich nun noch in dieser Woche eine neue Gruppe in einem anderen Format beschäftigen, zu der auch die Parteiführungen gehören.

Worum es gehen wird, darüber kann trefflich spekuliert werden. Medien zufolge kam man in sämtlichen Arbeitsgruppen insbesondere in Fragen von Steuern, Sozialpolitik und Migration nicht zusammen. Ein Kandidat mit einiger Relevanz für die Landwirtschaft dürfte aber der Mindestlohn sein, den die SPD am liebsten auf 15 €/h anheben möchte. Im Vorfeld der ersten Verhandlungsrunde hatten zahlreiche Agrarverbände an die Verhandler appelliert, eine Ausnahmeregelung für Garten- und Sonderkulturbetriebe zu schaffen, da ansonsten weitere Produktionseinbrüche drohten.

Bürokratieabbau soll angegangen werden

Fortschritte im Sinne der Landwirtschaft könnten an anderer Stelle aber schon gelungen sein. Wie bild.de berichtet, konnte beim Punkt „Bürokratieabbau“ in der zuständigen AG weitgehende Einigkeit hergestellt werden. Die Arbeitsgruppe unter CDU-Mann Philipp Amthor und SPD-Frau Sonja Eichwede habe sich auf weitgehende Entbürokratisierung-Maßnahmen, auf Regel- und Kontroll-Abbau geeinigt.

Besonders wichtig: Das Verbandsklagerecht soll eingeschränkt werden, wesentliche Bürokratie-Regelungen abgeschafft, die Zahl neuer Gesetze begrenzt und Berichtspflichten für Unternehmer sollen gestrichen werden.

Gebäude-Energie-Gesetz soll weichen

Und ein weiterer substanzieller Schritt ist wohl beim Heizungsgesetz erzielt worden. Das ungeliebte Gebäude-Energie-Gesetz soll nun doch abgeschafft und durch ein neues ersetzt werden. Darauf hat sich laut Angaben von Table Media offenbar die Arbeitsgruppe von Union und SPD verständigt.

„Wir werden ein neues Gesetz schaffen, das einen Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzberatung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz vollzieht“, heißt es demnach in dem Papier. Ob damit auch das schrittweise Verbot von Öl- und Gasheizungen vom Tisch ist, steht aber wohl noch nicht fest.

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