Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich am Freitag darauf geeinigt, dass EU-Gentechnikrecht für bestimmte Neue Züchtungstechniken (NZT) wie die Genschere CRISPR Cas zu lockern. Die EU-Kommission hatte im Juli 2023 einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.
Neue Gentechnik: Deutschland enthält sich
Vor gut 13 Monaten hatte das Europaparlament bereits eine eigene Position zu den Vorschlägen der EU-Kommission gefasst. Dem Vernehmen nach hat Deutschland sich enthalten.
Noch kein geltendes Recht
Nun müssen die EU-Mitgliedstaaten des Europaparlament und die EU-Kommission einen Kompromiss ihrer Positionen finden. Erst dann können die neuen EU-Regeln für die Neuen Züchtungstechniken in Kraft treten.
Was wollen die EU-Länder?
Wesentliche Elemente des Vorschlags der EU-Kommission werden von der Mehrheit der EU-Länder mitgetragen. Dazu zählt unter anderem, dass NZT-Pflanzen der Kategorie 1 auch auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtungsmethoden entstehen können und damit von den derzeitigen Vorschriften über gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ausgenommen wären.
Es gäbe damit auch keine Kennzeichnungspflicht. Saatgut der Kategorie 1 müsste allerdings gekennzeichnet werden. Alle anderen NZT-Pflanzen – also die der Kategorie 2 – würden gemäß der Ratsmeinung auch dem Vorschlag der Kommission unterliegen. Konkret hieße dies, dass für sie die Vorschriften der GVO-Rechtsvorschriften gelten würden. Das schließt die Risikobewertung und die Zulassung vor dem Inverkehrbringen ein. Auch eine Kennzeichnung wäre verpflichtend.
Opt-out-Regelung für Kategorie 2
Allerdings fordert der Rat in seinem Verhandlungsmandat die von vielen Befürwortern kritisch bewertete „Opt-out-Regelung“. Konkret heißt dies, dass Mitgliedstaaten den Anbau von NZT-Pflanzen der Kategorie 2 in ihrem Hoheitsgebiet verbieten dürfen.
Streitfrage Patente
Anders als die Kommission in ihrem Vorschlag fordern die EU-Länder die Aufnahme von Sonderregeln zur Patentierung. Ähnlich sieht es aufseiten des Europaparlaments aus. Die Forderungen der Abgeordneten gehen allerdings deutlich weiter. Gemäß der Mitgliedstaaten müssen Unternehmen oder Züchter bei der Beantragung der Eintragung einer Pflanze oder eines Erzeugnisses der Kategorie 1 Informationen über alle bestehenden oder angemeldeten Patente vorlegen.
Das Ratsmandat fordert zudem die Einsetzung einer Expertengruppe. Diese soll die Auswirkungen von Patenten auf NZT-Pflanzen analysieren. Angehören sollen dem Gremium Experten aus allen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Patentamt (EPA).