Die EU-Kommission hat die Reformfortschritte der Ukraine auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft jetzt ausdrücklich gewürdigt. Der aktuell laufende sogenannte „Screening-Prozess“ verlaufe reibungslos, heißt es im alljährlich vorgelegten „Erweiterungspaket“, in dem der Stand der Beitrittsprozesse der aktuell zehn Beitrittskandidaten bewertet wird. Erste inhaltliche Verhandlungen mit der Ukraine will die Kommission deshalb schon 2025 beginnen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte anlässlich der Vorstellung des Berichts am Mittwoch (30.10) die EU-Erweiterung zu einer der Hauptprioritäten der neuen Kommission. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borell betonte die Notwendigkeit einer „wertebasierten“ Erweiterung der Union. Auch EU-Erweiterungskommissar Olivér Várhelyi sprach mit Blick auf den Beitritt der Ukraine, Moldawiens und der westlichen Balkanstaaten von einem „geostrategischen Investment in Frieden, Stabilität, Sicherheit und sozio-ökonomisches Wachstum“.
Fortschritte im Agrarbereich
In dem Bericht wird aber auch deutlich, dass die Ukraine noch einen langen Weg vor sich hat, bis das Land die rechtsstaatlichen, institutionellen und wirtschaftlichen Standards der EU erfüllt. Anerkannt wird, dass trotz der enormen Zerstörungen durch den russischen Angriffskrieg Reformfortschritte erzielt wurden. So etwa im Justizbereich, wo der Auswahlprozess für Richter am Verfassungsgericht reformiert und eine unabhängigere und schlagkräftigere Korruptionsbekämpfung auf die Beine gestellt wurde. Auch im Agrarsektor der Ukraine stellt die EU ein Vorankommen fest. Um die Angleichung an die europäischen Standards voranzutreiben, empfiehlt die Kommission der Ukraine, die nationale Strategie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bis 2030, die noch vor dem Jahresende verabschiedet werden soll, konsequent umzusetzen.
Der Bericht listet zudem bereits erfolgte konkrete Reformvorhaben auf. Beispielsweise wurden bereits erste Pilotprojekte für entkoppelte Zahlungen an Landwirte gestartet, um staatliche Unterstützungszahlungen künftig an die der EU anzupassen. Im Bereich der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) arbeite die Ukraine außerdem an der Angleichung der Gesetzgebung, insbesondere bei den Vermarktungsstandards. Auch wurde ein Gesetz über Weinbau und Rebsorten verabschiedet, das den europäischen Vorgaben entspricht.
Tierwohl nicht auf EU-Standard
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, entsprechen die ukrainischen Tierwohlregelungen zwar noch nicht den EU-Standards; immerhin aber wurden auch im Veterinär- und Tierschutzbereich Fortschritte erzielt. So wurden beispielsweise Gesetze zur Überwachung übertragbarer Tierkrankheiten und zum Tierwohl erlassen. Eine Pilot-Einführung des europäischen Datenbanksystems TRACES für den Handel mit tierischen Produkten wurde erfolgreich abgeschlossen und ist nun in begrenztem landesweiten Einsatz. Die Ukraine habe außerdem das Schnellwarnsystem der EU für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) vollständig integriert. Auch wurden Regulierungen zur Gentechnik verabschiedet, die bereits in Teilen EU-Standards erfüllen.