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topplus Tierschutzgesetz

Verpflichtende Betäubung beim Enthornen: Wie teuer wird es?

Eine einfache Schmerzbehandlung soll beim Enthornen der Kälber künftig nicht mehr ausreichen. Die geforderte Lokalanästhesie muss aber der Tierarzt setzen. Höhere Kosten sind also vorprogrammiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Novelle des Bundestierschutzgesetzes soll auch die Standards beim Enthornen von Kälbern hochsetzen. Noch gilt: Das Enthornen von Kälbern ist in Deutschland bis zur sechsten Lebenswoche ohne Betäubung erlaubt. Laut dem aktuellen Tierschutzgesetz müssen Landwirte jedoch alle Möglichkeiten ergreifen, um Schmerzen, Schäden und Leiden der Tiere zu vermindern.

„Einfache“ Betäubung reicht nicht mehr

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Künftig soll die bisher übliche medikamentöse Ruhigstellung und spätere Schmerzbehandlung als Voraussetzung dafür nicht mehr ausreichen. Vorgesehen ist vielmehr die Verpflichtung, dass Kalb jeweils so zu betäuben, dass „eine wirksame Ausschaltung der Schmerzen während des Eingriffs erfolgt“. Hierzu muss eine Lokalanästhesie durchgeführt werden. Die darf der Landwirt allerdings nicht selbst vornehmen. Stattdessen muss bei der Enthornung ein Tierarzt anwesend sein und die lokale Betäubung setzen.

Was für Kosten sind dadurch zu erwarten? Das Bundeslandwirtschaftsministerium stützt sich in seinem Referentenentwurf zum neuen Bundestierschutzgesetz auf die Tierärztegebührenordnung 2022 (GOT). In der werden für die Lokalanästhesie (Leitungsanästhesie/Stauungsanästhesie, Gebührenposition 285) durch einen Tierarzt Kosten in Höhe von 15,39 € pro Horn angesetzt, pro Rind somit 30,78 €. Hinzu kommen die Kosten von rund 1 € pro Rind für das Betäubungsmittel. Insgesamt entstehen so 31,78 € Kosten pro Tier.

top agrar hat bei Tierärzten und Praktikern nachgefragt, ob diese Kosten realistisch sind: Betriebe, die beim Enthornen bereits auf eine lokale Anästhesie setzen, planen diese Arbeiten in der Regel zusammen mit anderen Kontrollen oder Behandlungen durch den Tierarzt. Entsprechend lassen sich verschiedene Kosten, wie z.B. die Anfahrt, verrechnen. Das reduziert die Kosten der lokalen Betäubung pro Kalb um ein Vielfaches. Zudem liegt es im Ermessen des Tierarztes, welchen Gebührensatz (einfach bis dreifach) für Leistungen angerechnet wird. Somit gilt: Welche Mehrkosten die lokale Schmerzausschaltung konret verursachen wird, sollten Landwirte mit ihrem Tierarzt direkt absprechen.

Sektor wird mit 44,5 Mio. € pro Jahr belastet

Fraglich ist, ob da das Wegegeld für den Tierarzt bereits enthalten ist. Bedacht werden muss auch, dass natürlich unterschiedliche Kosten zu erwarten sind, je nachdem, ob der Landwirt die Enthornung selbst vornimmt oder das den Veterinär machen lässt. In dem Fall sieht die Tierärztliche Gebührenordnung Kosten von 29,26 € pro Kalb vor (zweifacher Gebührensatz).

Klar ist: Bundesweit kommen erhebliche Summen zusammen. Laut dem BMEL werden jedes Jahr etwa 1,4 Millionen Kälber enthornt. Setzt man die vom Agrarressort veranschlagten Kosten an, bedeutet das für die Halter jährliche Mehrausgaben von 44,5 Mio. €. Wieviel sich davon im Verkauf weitergeben lässt, muss abgewartet werden.

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