Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland hat die Landwirtschaft zu Beginn des Jahres geschockt und auch die Fleisch- und Milchmärkte negativ beeinflusst. Glücklicherweise sind seit dem 10. Januar keine weiteren Fälle aufgetreten und die Branche hofft, dass es ein Einzelfall bleibt. „Dann käme Deutschland mit zwei blauen Augen davon“, sagt Steffen Reiter vom Verband der Deutschen Vieh- und Fleischwirtschaft (VDF). Entwarnung gibt er aber noch nicht. Denn der Erreger der Maul- und Klauenseuche ist sehr widerstandsfähig und auch durch Verunreinigungen leicht übertragbar. Der Export wird aber noch länger leiden. Denn es gibt internationale Regeln ab wann ein Land offiziell „frei von MKS“ ist.
„Impfen nur wenn es nicht anders geht!“
Weitere Fälle wären insofern dramatisch, als sie eine mögliche Impfung von Nutztieren zum Thema machen würden. Deutschland könnte so auf längere Zeit den internationalen Status „frei von MKS“ verlieren bzw. das „Impfverbot gegen MKS“ nicht erfüllen. Beides ist in den meisten Zeugnissen für den Export in Drittländer vermerkt. Das Problem: Bei Tieren lässt sich nicht immer sicher feststellen, ob sie tatsächlich mit dem MKS-Erreger in Kontakt gekommen sind oder ob sie nur geimpft wurden. „Wenn wir impfen müssten, blieben unsere Drittlandmärkte deutlich länger gesperrt“, befürchtet Reiter.
Aber selbst wenn es bei einem einzigen MKS-Fall in Deutschland bliebe, könnten die Drittlandmärkte noch länger gesperrt bleiben:
Erst 3 Monate nach dem letzten MKS-Fall (also am 10. Januar plus Abschluss entsprechender Bekämpfungsmaßnahmen) kann Deutschland wieder den internationalen Status „frei von MKS“ erlangen. Das wäre frühestens Ende April.
In den Exportbescheinigungen für Drittstaaten werden dann verschiedene zusätzliche Wartezeiten angegeben, z.B.: „6 Monate nach Wiedererlangung des Status MKS-frei“.
Diese Wartezeit variiert je nach Bestimmungsland zwischen 3 und 12 Monaten.
„Um diese Zeit möglichst zu verkürzen, bedarf es neben der konsequenten Seuchenbekämpfung nun auch starker Initiativen des BMEL mit den wichtigen Zielländern, um die wichtigsten Drittlandmärkte wieder für Fleischexporte zu öffnen“, so Reiter,“ besonders wichtig sind hier direkte Gespräche und Verhandlungen mit Großbritannien, Süd-Korea, Kanada und China.“
Das sind konkrete Beispiele für vereinbarte Wartezeiten in den Bestimmungsländern:
Südkorea: MKS-Freiheit für 1 Jahr (= 12 Monate), keine Impfung erlaubt im selben Zeitraum
Kanada: MKS-Freiheit für 90 Tage (= 3 Monate)
Singapur: MKS-Freiheit für 6 Monate, Impfverbot gemäß WOAH-Freiheitstatus.
Sonderfall UK
Großbritannien ist für deutsche Fleisch- und Milchprodukte aufgrund der räumlichen Nähe und der historischen Handelsbeziehungen ein sehr wichtiger Absatzmarkt. Hier stellt sich die Situation etwas komplizierter aber auch kurzfristiger lösbar dar. Die Briten sind eigentlich über Handelsabkommen mit der EU auch grundsätzlich verpflichtet, die EU Regionalisierung anzuwenden. Zuvor haben sie das gute Recht sich angemessen zu informieren. Deshalb hat das britische Landwirtschaftsministerium detaillierte Informationen über die Situation in Deutschland angefordert, die nun vom Ministerium (BMEL) geliefert werden. „Dieser Prozess dauert leider“, sagt Reiter. Er habe aber den Eindruck, dass die Bundesregierung sehr bemüht sei, den Briten die gewünschten Antworten so schnell wie möglich zu geben. Die Facharbeit muss durch politische Initiativen begleitet werden - Minister Özdemir muss hier weiter am Ball bleiben.