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Haltungskennzeichnung: Meldepflicht in Bayern startet erst im 4. Quartal

Schweinemäster müssen bis zum 1. August ihre Haltungsform melden. Der Meldestart in Bayern verschiebt sich jedoch deutlich nach hinten.

Lesezeit: 2 Minuten

Schweinemäster müssen bis zum 1. August ihre Haltungsform melden. So will es das Mitte 2023 vom Bundestag verabschiedete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG). Doch was die Ampelkoalition da auf den Weg gebracht hat, überfordert anscheinend die für die Meldeerfassung zuständigen Behörden in vielen Bundesländern.

Auch gut eine Woche vor dem Ende der Meldefrist herrscht Chaos und viele Landwirte fragen sich schulterzuckend, was sie tun sollen: Gar nichts melden, weil offen ist, an wen die Meldung gehen muss? Ans Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin schreiben? Die Verunsicherung ist groß, weil kein Schweinehalter im Nachhinein zur Rechenschaft gezogen werden will. 

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Bayern verlängert Meldefrist, Start erst im vierten Quartal 2024 

Angesichts weiterhin fehlender Meldemöglichkeiten hat man sich in Bayern dazu entschieden, die im Gesetz festgehaltene Meldefrist zu verlängern. Startschuss wird erst im 4. Quartal 2024 sein, berichtet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf Anfrage von top agrar. Bis das elektronische Meldeportal läuft, besteht für Schweinehalter kein Handlungsbedarf, heißt es weiter. Sobald das elektronische Portal für Mitteilungen freigeschaltet ist, werden die Schweinehalter informiert.

Klar ist hingegen, an wen die Meldungen später gehen sollen. In Bayern wird das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zuständig sein. Dort soll eine elektronisches Portal entwickelt werden, das eine einfache Abgabe der Meldung ermöglichen soll, berichtet der Bayerische Bauernverband. Laut Bauernverband soll es unter www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de erreichbar sein.

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