Am 7. März 2025 wurde in einem Rinderbetrieb in Ungarn (Bundesland Győr-Moson-Sopron) ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche gemeldet. Die ungarischen Veterinärbehörden haben eine Schutz- und Überwachungszone (3 km bzw. 10 km) eingerichtet und Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung zu verhindern.
Keulungen und Kontrollen in Ungarn
Inzwischen wurden über 1.400 Rinder gekeult und vergraben. Zudem wurden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. Gleichzeitig laufen Untersuchungen, um festzustellen, ob es zu einer Ausbreitung gekommen ist. Sämtliche Tierhaltungsbetriebe in den Zonen werden behördlich kontrolliert und alle direkten und indirekten Kontakte erhoben. Laut aktuellen Informationen der ungarischen Behörden wurden dabei bisher keine weiteren Verdachtsfälle festgestellt. Es gilt:
Lebende Tiere, Produkte von empfänglichen Tieren dürfen die Zonen nicht verlassen.
Der internationale Handel mit lebenden Tieren aus ganz Ungarn wurde bis auf weiteres ausgesetzt.
Maßnahmen auch in der Slowakei
Die ungarische Überwachungszone reicht auch auf das Staatsgebiet der Slowakei. Auch in der Slowakei werden behördliche Maßnahmen gesetzt. Der Transport lebender Tiere und deren Produkte, sowie von Einstreu und Futter aus der Überwachungszone hinaus wurde untersagt. Transportmittel die zum Transport von Tieren eingesetzt wurden, dürfen die Überwachungszone nicht verlassen.
Alle Tierhalter wurden aufgefordert, vermehrt auf Biosicherheit zu achten und Desinfektionsmaßnahmen beim Betreten von Tierhaltungen durchzuführen.
Ungarisches Rind aus betroffenem Betrieb in der Steiermark geschlachtet
Aus dem betroffenen ungarischen Betrieb ist am 27. Februar 2025 ein Rind in einen Schlachthof in der Steiermark verbracht worden. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung wurde am 6. März 2025 darüber informiert und hat festgestellt, dass sich der Schlachtköper nicht mehr im Schlachtbetrieb befindet.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMSGPK) ordnete an, alle in den letzten 21 Tagen erfolgten Einfuhren empfänglicher Tiere aus Ungarn nach Österreich zu erheben und diese Sendungen amtstierärztliche zu kontrollieren.
Biosicherheit: Schutzmaßnahmen setzen
Derzeit besteht kein Hinweis darauf, dass die Seuche nach Österreich eingeschleppt wurde. Aufgrund der noch unklaren Lage, dem unbekannten Ursprung der Tierseuche und der gravierenden Konsequenzen eines allfälligen Ausbruches in Österreich werden alle Halter empfänglicher Tierarten ersucht, vermehrt auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen zu achten:
Einschränkung des Viehverkehrs: Zukauf nur in dringenden Fällen aus unbedenklichen Betrieben weitab des Sperrgebietes,
saubere Stallkleidung,
Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen verhindern; Betriebsfremden Personen nur ausnahmsweise Zutritt gewähren bzw. betriebseigene Kleidung und Stiefel zur Verfügung stellen,
Quarantäne für Zukaufstiere einhalten,
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln,
Anlegen von Seuchenteppichen vor Hofzufahrt bzw. Stalltüre,
Sperrgebiete nicht betreten oder befahren.
Schutzmaßnahmen für externe Personen (z.B. beim Besamen, Kastrieren, etc.):
Vor Betreten des Stalles Hände mit Seife waschen.
Betriebseigene Kleidung und Stiefel verwenden.
Betriebseigene Gummihandschuhe oder Einmalhandschuhe verwenden.
Tätowierwerkzeug, Besamungskatheter und Kastrationsinstrumente etc. in 3%iger Iosan-Lösung desinfizieren oder auskochen.
MKS-positiv: Alle Klauentiere müssen gekeult werden
Die Übertragung der Maul- und Klauenseuche erfolgt durch
direkten Kontakt mit infizierten Tieren,
deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und
Ausscheidungen oder kontaminierte unbelebte Objekte.
Eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 14 Tage. Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten sind:
Blasenbildung (Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen;
Fieber (40-42 °C),
Schmerzen, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit und Rückgang der Milchleistung.
Die Morbidität kann 100% erreichen. Die Todesrate ist bei erwachsenen Tieren meist gering (bis 5 %), bei jungen Kälbern, Lämmern und Ferkeln kann sie 20 % oder mehr betragen.
Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiv Betrieb müssen alle Klauentiere getötet werden.