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Wolfsverordnung

Risikowolf in Oberösterreich zum Abschuss freigegeben

Der Wolf näherte sich mehrmals einem bewohnten Gebäude und ließ sich von Vergrämungsversuchen nicht abschrecken. Bis 29. Jänner kann er erlegt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Mehrere Vergrämungsversuche blieben erfolglos. Jener der Wolf der bereits Anfang Dezember 2024 und zuletzt am 1. Jänner 2025 mehrmals in unmittelbarer Nähe eines bewohnten Gebäudes in der Gemeinde Schönau im Mühlkreis unterwegs war, wurde nun zum Abschuss freigegebe. Die Vorfälle ereigneten sich in geringer Entfernung zu Wohngebäuden. Das gezeigte Verhalten ist als gefährlich einzustufen, insbesondere aufgrund der Annährung auf geringe Distanz zu Menschen.

Risikowolf darf erlegt werden

Aufgrund der Regelungen der Oö. Wolfsmanagementverordnung ist von einem Risikowolf auszugehen, der nunmehr innerhalb von vier Wochen, das heißt bis einschließlich Mittwoch, 29. Jänner 2025, entnommen werden kann. Die verantwortlichen Jagdausübungsberechtigten, die Bezirksjägermeister, die Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaften werden informiert.

"Wölfe gehören in dieser Region schon fast zur Tagesordnung. Laufend werden gerissene Tiere gefunden und Sichtungen im Dorfgebiet oder bei Höfen gemeldet. Die Sensibilität und das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ist dementsprechend hoch“, so Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger, die betont: “Mir ist es daher wichtig bei Wölfen, die ein gefährliches Verhalten zeigen, rasch einzuschreiten und entsprechende Maßnahmen zu setzen.“

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