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Strafanzeige gestellt

Schlachthof Elsfleth nach Tierquälerei-Videos amtlich geschlossen

Nachdem es Tierquälerei-Vorwürfe bei einem Schlachthof bei Oldenburg gibt, hat das Veterinäramt den Betrieb geschlossen. Das Ministerium will nun schnell die Kamerapflicht durchsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Schlachthof in Elsfleth, Landkreis Wesermarsch bei Oldenburg (Niedersachsen), steht aktuell im Fokus neuer Tierschutzverstöße. Tierrechtler von Aninova haben gefilmt, wie das Personal bei Schafen und Rindern etliche Male Elektrotreibgeräte einsetzt und die Tiere, schlägt und tritt. Bei der anschließenden Betäubung soll es zu massiven Fehlbetäubungen gekommen sein.

Die Tierrechtsorganisation hat das zuständige Veterinäramt in Brake (Unterweser) informiert und bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Strafanzeige erstattet. Zu den Abnehmern des Fleisches zählt neben kleinen Supermarktketten auch eine Burgerkette aus der Region.

Schließung angeordnet

Das Veterinäramt hat nun am Montag reagiert und die vorläufige Schließung des Betriebs angeordnet. Auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) verurteilte das Vorgehen des Schlachthofes und kündigte eine Anzeige wegen möglicher schwerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz an.

Der Schlachthof war für eine Stellungnahme der Medien nicht erreichbar. Die Website des Unternehmens ist abgestellt. Gegenüber dem NDR räumte der Schlachthofbetreiber teilweise ein Fehlverhalten von Mitarbeitern ein, wie der Sender berichtet.

Videoüberwachung soll kommen

Die Landesregierung betont in dem Zuge erneut, dass sie sich bereits im Bundesrat für Videoüberwachung in Schlachthöfen eingesetzt habe. Derzeit werde auf Bundesebene eine Gesetzesänderung vorbereitet, nach der so eine Regelung für größere Betriebe Pflicht werden würde. Darüber hinaus sollte bei kleineren Schlachthöfen nach Meinung der niedersächsischen Regierung eine Kameraüberwachung angeordnet werden dürfen, wenn es einen Verdacht auf Tierrechtsverstöße gibt, erfuhr die dpa.

Vorgesehen ist die Pflicht demnach für Unternehmen, die in einem Jahr mehr als 1.000 Großvieheinheiten schlachten. Das entspricht laut dem Ministerium der Schlachtung von mehr als vier Rindern pro Werktag. Der nun betroffene Betrieb würde demnach unter diese Regelung fallen.

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