Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

topplus Neues Gesetz zu Nutzhanf-Anbau

BMEL schafft „Rauschklausel“ ab: Was bedeutet das für Nutzhanf?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will den Hanfanbau erleichtern. Dieser hakt bislang an der sogenannten Missbrauchsklausel. Wann die Gesetzesänderung kommt und was sie für Hanfbauern bedeutet.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will den Anbau von Nutzhanf in Deutschland vereinfachen. Vorgesehen ist, ein neues Gesetz, das Nutzhanfliberalisierungsgesetz (NLG), zu verabschieden. Damit soll die „Rauschklausel“ aus dem erst im vergangenen Jahr verabschiedeten Konsumcannabisgesetz (KCanG) gestrichen werden. Auch der Indoor-Anbau von Nutzhanf soll künftig zulässig sein.

Rausch durch Nutzhanf ausgeschlossen

Das Wichtigste zum Thema Perspektiven dienstags, alle 14 Tage per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nicht zuletzt die als „Rauschklausel“ bekannte Missbrauchsklausel sorge nach Angaben des BMEL bei Landwirten für Unsicherheit und erschwere den Stand des Nutzhanfes in Deutschland. Die Klausel sieht im Kern vor, dass der Verkehr mit Nutzhanf nur dann zulässig ist, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Aus Sicht des BMEL ist diese Regelung zu streng. „Da die sogenannte Missbrauchsklausel für Nutzhanf im Wesentlichen unverändert vom Betäubungsmittelgesetz in das KCanG übernommen worden ist, sehen sich Nutzhanfanbauer und –händler weiterhin mit der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung konfrontiert“, so ein BMEL-Sprecher.

Dabei liegen laut Agrarressort gar keine Belege darüber vor, dass der Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken tatsächlich stattfindet. Selbst vor der Cannabisliberalisierung galt der Aufwand, sich Hanf zu Rauschzwecken auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen, als deutlich geringer. Ein Missbrauch von Nutzhanf sei spätestens seit dem KCanG nun endgültig auszuschließen, weshalb die Regelung gestrichen gehöre, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Wann kommt das Nutzhanfliberalisierungsgesetz (NLG)?

Ein entsprechender Referentenentwurf liegt seit Anfang Juli vor. Wie ein Sprecher des BMEL gegenüber dem Nachrichtendienst AgE bestätigte, sollen die Änderungen bis Anfang nächsten Jahres und damit noch vor der nächsten Aussaat in Kraft treten.

Bereits im Mai führten erste Maßnahmen zum Bürokratieabbau für Hanfbauern: So können sie Saatgutetiketten künftig auch elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln. Zudem müssen sie den Blütenbeginn nicht mehr jedes Jahr anzeigen, sondern nur dann, wenn die BLE den Betrieb über eine anstehende Kontrolle benachrichtigt.

Wie viel Nutzhanf bauen deutsche Landwirte an?

Das Agrarressort sieht in Hanf eine vielversprechende Nutzpflanze, deren Anbau zu den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung beitragen könne. So müsse Hanf nur wenig gedüngt werden und brauche kaum Pflanzenschutzmittel. Zudem könnten fast alle Teile der Pflanze genutzt werden.

Dennoch habe der Anbau von Nutzhanf in Deutschland nach wie vor Nischencharakter, so das BMEL. Laut Zahlen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist die Anbaufläche 2023 sogar erstmalig seit 2013 wieder gesunken. Zuletzt wurde Nutzhanf bundesweit nur noch auf 5.834 ha angebaut und damit im Vergleich zu 2022 auf etwa 16% weniger Fläche.

Mehr zu dem Thema

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.