Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".
Aktuell sind vier Betriebe in der Gemeinde Heek im Kreis Borken (NRW) positiv auf das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) getestet: Darunter ein Mutterkuhhalter mit 17 Tieren, ein Bullenmastbetrieb mit 328 Tieren sowie ein Milchviehbetrieb mit zwei Registrierungsnummern mit insgesamt 873 Tiere. Die Zahlen nennt der Kreis Borken auf Wochenblatt-Nachfrage. Zu den Infektionen ist es trotz der Allgemeinverfügung „Zum Schutz gegen das BHV1-Virus“ gekommen. Diese gilt für alle Rinder haltenden Betriebe in der Gemeinde Heek sowie Teilen der Stadt Ahaus und sollte eigentlich Ende März auslaufen. Nun wurde sie um weitere drei Monate verlängert. Hintergrund sei unter anderem die starke Klinik in einem der Ausbruchsbetriebe, erklärte Anja Miebach, leitende Veterinärin vom Kreis Borken. Seit Oktober 2024 mussten vier Betriebe aufgrund einer BHV1-Infektion vollständig geräumt werden. 2024 und 2025 wurden im Kreis Borken insgesamt 27 Betriebe positiv auf BHV1 getestet.
BHV1-Maßnahmen angepasst
Vom 1. April an soll es aber eine Anpassung in der Allgemeinverfügung geben: Zucht- und Nutzrinder, die in die Sperrzone verbracht werden, müssen nicht mehr vorab auf BHV1untersucht sein. Nun heißt es: „Der Tierhaltende ist verpflichtet, die Rinder zwischen 30 und 60 Tagen nach der Einstallung blutserologisch auf BHV1 untersuchen zu lassen.“ Das gilt auch für zuvor getestete Tiere. „Wir gehen davon aus, dass die Infektionen nicht von außen in die Zone getragen werden, sondern dass wir eine lokale Problematik haben“, begründete Miebach.
Die Allgemeinverfügung war am 1. Oktober 2024 verordnet worden, um den Status „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ für den Kreis Borken zu erhalten. Vor allem kritisch für die betroffenen Rinderhalter: Sie dürfen nur Tiere einstallen, die zuvor negativ auf BHV1 getestet sind.
Problem: Tierbeschaffung
Doch beim aktuell knappen Kälberangebot sind diese laut Praktiker kaum erhältlich. Die Problematik ist auch dem Kreis bekannt „und wird ebenfalls unter Berücksichtigung des tierseuchenrechtlichen Risikos in die Überlegungen zum weiteren Vorgehen in der Sperrzone mit einbezogen“. Außerdem heißt es: „Seit Einrichtung der Sperrzone wurden nach unserer Kenntnis deutlich mehr als 1.000 Kälber über die extra eingerichteten Untersuchungsställe in die Sperrzone eingestallt.“
Bei den neuen Infektionen fragen sich Landwirte, ob der Freiheitsstatus in Gefahr ist. Das LANUV sagt dazu: „Der Status der BHV1-Freiheit ist derzeit nicht gefährdet. Ziel der Maßnahmen in Borken ist es, die Verbreitung des Virus einzudämmen, eben um zu verhindern, dass sich das Virus auf noch mehr Betriebe ausbreitet und damit der Status infrage gestellt wird.“
Gegen BHV1 impfen?
Zudem wird die Forderung nach einer Impfung gegen BHV1 lauter – auch von Tierschützern. Der Kreis Borken sagt: „Bei den Überlegungen zum weiteren Vorgehen wurde auch über eine mögliche Notimpfung in Ausbruchsbetrieben diskutiert. Weitere, insbesondere vorbeugende Impfungen sind rechtlich in Gebieten mit IBR/IPV-Freiheitsstatus nicht zulässig.“ Die Entscheidung würde jedoch von übergeordneten Behörden getroffen. Das LANUV dazu: „Die Impfung kann gestattet werden für von einem Ausbruch betroffenen Betrieb. Geimpfte Tiere dürfen dann nur noch zur Schlachtung oder in Gebiete ohne Impfverbot verbracht werden.“ Außerdem verhindere auch eine Impfung nicht, dass alle bestätigten Fälle zu entfernen seien. „Da es sich um einen Ausbruchsbetrieb handelt, ist dieser trotz Impfung nicht mehr frei von der Seuche“, so das LANUV.