Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bei der EU-Kommission Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffenen Betriebe beantragt. Konkret geht es um Unterstützung für Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie für alle Schweinehalter in Brandenburg. Es sollen knapp 8 Mio. € Einkommensverluste ausgeglichen werden, die durch Verbringungsverbote und Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden waren.
Verbringungsverbote verursachen Schlachtstau
Neben den Einschränkungen in der Sperrzone galt nach dem Ausbruch im gesamten Bundesland zunächst ein Stand Still. Auf Grund der Verbringungsverbote von Tieren und tierischen Erzeugnissen kam es in Brandenburg zu einem Schlachtstau bei Mastschweinen sowie zu einer Nichtabholung von Rohmilch, die entsorgt werden musste. Das Land Brandenburg schätzt den Schaden der Milcherzeuger auf rund 882.000 € und den der schweinhaltenden Betrieben auf 7 Mio. €, berichtet das BMEL.
EU könnte 60 % der Schadenssumme tragen
Der jetzt eingereichte Antrag des BMEL erfolgt auf Basis des Artikels 220 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Das Land Brandenburg hatte zuvor seinen nach Artikel 220 Absatz 5 Unterabsatz 2 GMO notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt. Bei Bewilligung des Antrages könnte die EU 60 % der Schadenssumme entschädigen.
Özdemir bekräftigt Unterstützung für Betriebe
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte dazu: „Unser Ziel ist es, dass kein einziger Hof aufgrund der Maul- und Klauenseuche seine Arbeit einstellen muss. Deshalb haben wir nach enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg bei der Europäischen Kommission Hilfen für die unmittelbar betroffenen Betriebe beantragt. Die Betriebe in Brandenburg sind auf diese finanzielle Stützungsmaßnahme angewiesen, um weitermachen zu können. In Brüssel darf jetzt keine Zeit verloren werden.“