Seit dem ersten Fall vom 10. Januar gab es keine weiteren Nachweise der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg. Deshalb hatte das Bundesland die Restriktionen bereits am 11. Februar gelockert. Damals wurde die 3 km-Schutzzone aufgehoben und für mindestens 15 Tage in eine Überwachungszone umgewandelt.
Diese Frist ist am heutigen 25. Februar zwar abgelaufen, dennoch wird die Überwachungszone vorerst nicht aufgehoben. Die durch die EU-Kommission im Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 der KOM vom 11. Februar festgelegte 6 km-Sperrzone um den Ausbruchsbetrieb wird durch die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim bis zum 11. April 2025 fortgeführt. Das teilte ein Pressesprecher den Landwirtschaftsministeriums Brandenburgs gegenüber top agrar mit.
Die Anerkennung der Sperrzone durch die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) ist Voraussetzung für Regionalisierung des Handels mit Produkten von MKS-empfänglichen Tierendie Wiedererlangung des Status "MKS-Frei" Deutschlands sowie Brandenburgs außerhalb dieser Sperrzone. Die dort geltenden Festlegungen sind den Allgemeinverfügungen der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim zu entnehmen.