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MKS: Folgen auch für Kontaktbetriebe - zwei Landwirte berichten

Der MKS-Ausbruch hat für Landwirte im Sperrgebiet extreme Folgen. Doch auch Kontaktbetriebe müssen bei Tierseuchen mit starken Einschränkungen rechnen. Das zeigt der Fall zweier Milchviehbetriebe.

Lesezeit: 2 Minuten

Fast drei Wochen lang ging die Milch in die Gülle, kein Servicetechniker durfte auf den Betrieb, Hofladen und Hofcafé wurden geschlossen: Die Milchviehbetriebe des Landwirtschaftsunternehmen Bodien und der Agrar GmbH Kraatz mit 140 und 70 Kühen wurden aufgrund der Maul- und Klauenseuche (MKS) komplett gesperrt. Darüber berichten sie in einem Interview in der Bauernzeitung.

Kontakt durch Tierkörperbeseitigung

Dabei liegen beide Höfe außerhalb der eingerichteten Sperrzonen. Die Behörden haben die Betriebe aus dem Landkreis Oberhavel als Kontaktbetrieb eingestuft. Der Grund: Ein Wagen der Tierkörperbeseitigungsanlage hatte einen Wasserbüffel der mit bis dato noch unerkannt mit MKS-infizierten Herde in Hönow geladen. Anschließend holte er von den beiden Milchviehbetrieben eine Kuh und ein Kalb ab. Beide haben die Abholplätze abseits der Stallanlagen eingerichtet. Das reichte jedoch nicht, um eine Sperrung am 12. Januar, vier Tage nachdem der Kadaverwagen da war, zu verhindern.

Fehlendes Milchgeld, Verluste in der Direktvermarktung

Beide Betriebe äußern grundsätzlich Verständnis für die schnellen und strengen Maßnahmen. Kritik üben sie aber am zähen Informationsfluss seitens der Behörden. Täglich hätten sie durch Anrufe versucht, weitere Informationen über das Ende der Sperre zu erhalten. Nach drei negativen Runden an Blutproben gab es immer noch keine Erleichterung. Insbesondere die Direktvermarktung hätte darunter gelitten, da die Kunden nicht gewusst hätten, wann es wieder Produkte zu kaufen gibt. Hinzu kommt der finanzielle Verlust, z.B. durch das fehlende Milchgeld.

Wie die Bauernzeitung berichtet, durften die beiden Kontaktbetriebe schließlich ab dem 1. Februar wieder Milch abliefern und waren von den Restriktionen befreit.

ASP ist zusätzliches Problem

Während die Lage zu MKS sich für die Betriebe zu beruhigen scheint, drohen weitere Einschränkungen durch die Afrikanische Schweinepest. Ackerflächen von beiden Betrieben liegen nach ASP-Funden in der "infizierten Zone". Damit ist die Ernte von Winterhanf und die Gülleausbringung nicht normal möglich.

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