Wie lange gelten die Handelseinschränkungen und die Sperrzone nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg? Das scheint noch unklar. Weil bisher kein weitere Fall entdeckt wurde und gleichzeitig die wirtschaftlichen Schäden für Tierhalter groß sind, fordert Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverband Brandenburg (LBV): „Es ist unnötig, dass die Restriktionszonen auch nur einen Tag länger als zwingend erforderlich aufrecht erhalten bleiben. Brandenburg ist offensichtlich wieder MKS-frei und kann damit der Stadt Berlin folgen."
Die Restriktionszone hatten die lokalen Behörden direkt nach dem MKS-Ausbruch am 10. Januar errichtet. Laut Tierseuchenrecht muss diese Zone mindestens 30 Tage gelten, so der LBV. Von Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt fordert der LBV jetzt die Aufhebung dieser Zone mit Ablauf des 11.02.2025. Der Verband zeigt sich besorgt, dass der Bund offenbar eine Verlängerung anstrebe.
Hohe wirtschaftliche Schäden drohen
Nach aktuellem Stand handle es sich laut dem LBV um einen Einzelfall, der dank schnellem Handeln nicht zu einer Ausbreitung geführt habe. Deshalb warnt Wendorff eindringlich vor den Folgen einer Verlängerung der Restriktionen:
„Jeder unnötige zusätzliche Tag, an dem die Restriktionszonen als Begründung für die Nichtabholung der Schweine herangezogen werden kann, führt zu einem Betrieb, der nicht mehr Tiere halten wird. Dann war es das mit Regionalität, mit Eigenversorgung und Tieren, die unter höchsten Haltungsstandards gehalten werden. Das haben wir bei der Afrikanischen Schweinepest schon gesehen und heute wieder: wir sind offenbar aus Sicht der Bundesregierung nur der Osten.“
Schweine mit rund 50 % Abschlag
Laut dem Landesbauernverband verwehren aktuell einige größere Unternehmen die Annahme brandenburgischer Schweine gänzlich oder nehmen sie nur sehr restriktiv an. Das betrifft aktuell nach Schätzungen des LBV mehr als 30.000 Tiere für die Lebensmittelherstellung. Diese werden bei Abholung aufgrund ihrer Größe mit Abschlägen von 50 % bezahlt. Zusätzlich kommen Kosten für die längere Fütterung und zusätzliche Atteste hinzu, sodass bereits jetzt von einem Schaden in Höhe von ca. 6 Mio. € allein für Brandenburg entstanden sein dürfte. Jede weitere Verzögerung könnte die Situation noch verschlimmern.